Glasfaser 06.10.2009, 12:00 Uhr

Einigung am Runden Tisch

Die wichtigsten Akteure am Schweizer Glasfasermarkt haben sich gestern am Runden Tisch auf einheitliche Standards verständigt. Somit wurden die grössten technischen Schranken zum Ausbau des Glasfasernetzes beseitigt.
Nach dem gestrigen Runden Tisch ziehen die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) und das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) Zwischenbilanz: Der parallele Bau neuer Glasfasernetze könne vermieden werden, dafür würden mehrere Glasfasern verlegt, heisst es. Gleichzeitig seien sich die Teilnehmer einig, dass alle Anbieter zu gleichen Bedingungen und auf verschiedenen Netzebenen Zugang zum Glasfasernetz erhalten müssten. Wie ComCom und Bakom mitteilen, wird so der Wettbewerb sichergestellt und die Konsumenten können ihre Telekom-Anbieter weiterhin frei wählen. Um nach wie vor offene Punkte zu klären, soll unter anderem der Runde Tisch weitergeführt werden. Die ComCom will ausserdem prüfen, welche neuen Regulierungsinstrumente notwendig sind, um allfälligen künftigen Marktversagen begegnen zu können. Hierzu wird sich der Bundesrat bis spätestens Mitte 2010 in einem Bericht an das Parlament äussern.

Hausinstallation vereinheitlicht

Die Teilnehmer des Runden Tisches haben diverse Empfehlungen erarbeitet. Unter anderem einigte man sich auf einen einzigen Steckertyp für Steckdosen in den Haushalten. Damit soll den Anwendern die unangenehme Suche nach dem richtigen Übergangskabel bei einem Anbieterwechsel erspart bleiben, wie es heisst.

Netzzugang standardisiert

Mittels einer offenen Schnittstelle würden die Dienstanbieter von den Netzbetreibern einen jederzeit verfügbaren Netzzugang zum Kunden erhalten. Entscheiden sich Nutzer später für einen anderen Dienstanbieter auf dem gleichen Glasfasernetz, sei der Wechsel ohne technische Probleme möglich. Dieser standardisierte Netzzugang soll den Wettbewerb ermöglichen. Die beteiligten Unternehmen streben dem Bakom zufolge eine einheitliche Plattform für die Bestellung und den Betrieb von Glasfasern an.

Verträge zwischen Netzbetreibern und Hauseigentümern

Des Weiteren wurde am Runden Tisch diskutiert, nach welchen Grundsätzen Verträge zwischen den Hauseigentümern und Glasfasernetzbetreibern abzuschliessen sind. Man wurde sich darüber einig, dass im Gebäude mindestens vier Fasern in jede Wohnung verlegt werden sollen. Nur so könne der Zugang zu nicht diskriminierenden und angemessenen Bedingungen auf bestehende Glasfaserhausinstallationen gewährleistet werden. Um einen allfälligen Anbieterwechsel zu vereinfachen, sollen zudem Kündigungsfristen und -konditionen vereinbart werden. Damit soll eine übermässige Bindung der Hauseigentümer verhindert und gleichzeitig die Interessen der Netzbetreiber bei Vertragsauflösung angemessen berücksichtigt werden. Diese Punkte würden weiter diskutiert werden - mit dem Ziel, eine gemeinsame Empfehlung zu verabschieden.
Harald Schodl



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