19.01.2005, 00:00 Uhr

Bundesrat schützt vor teuren Nummern

Der Bundesrat hat Massnahmen zur Verbesserung des Konsumentenschutzes bezüglich Missbrauch im Bereich der Mehrwertdienstnummern ergriffen.
Die neuen Bestimmungen zum Schutze der Konsumentinnen und Konsumenten vor Missbräuchen im Bereich der Mehrwertdienstnummern treten am 1. Februar in Kraft. Dies ist einer offiziellen Mitteilung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zu entnehmen.
Durch eine Veränderung der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich, werden die Dienstanbieterinnen dazu berechtigt, den Zugang zu einzeln zugeteilten Nummern (08xx und 090x) zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Inhaber betreffende Nummern zu einem illegalen Zweck oder auf illegale Art nutzen. Damit kommt der Bundesrat einer Forderung der wichtigsten Fernmeldedienstanbieterinnen nach. Die Sperrmöglichkeit ist allerdings auf 4 Arbeitstage beschränkt und dem Bakom unverzüglich zu melden.
Desweiteren hat der Bundesrat auch Regelungen für via SMS un MMS erbrachte Mehrwertdienste erlassen. Die Fernmeldeanbieterinnen müssen den Kunden künftig die Möglichkeit gewähren, den Zugang zu kostenpflichtigen oder für Erwachsenenunterhaltung bestimmten Diensten zu sperren. Weitere Massnahmen folgen mit der nderung des Fernmeldegesetzes, welches zurzeit vom Parlament beraten wird.



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