05.07.2004, 00:00 Uhr

Europäische Kommunikationsmärkte

Die EU plant die erste Überprüfung der Kommunikationsmärkte nach dem neuen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation Ende 2005.
Die Kommission wird bis Ende 2005 die derzeitige Liste der Märkte des elektronischen Kommunikationssektors, für die die nationalen Regulierungsbehörden eine Vorabregulierung vorsehen können, bis Ende 2005 beibehalten. Vier Faktoren haben die Kommission bei der Festlegung dieses Zeitplans beeinflusst:
Die sofortige Einleitung einer Überprüfung der derzeitigen Empfehlung über relevante Märkte würde unnötigerweise zu mehr Unsicherheit bei den Marktakteuren führen.
Einige Mitgliedstaaten haben den neuen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation noch nicht umgesetzt. Zu ihnen gehören Belgien, Estland, Frankreich, Griechenland, Luxemburg, Malta, Polen und die Tschechische Republik.
Selbst die Mitgliedstaaten, die den Rechtsrahmen ordnungsgemäss in nationales Recht umgesetzt haben, haben die Marktanalysen für alle 18 in der Empfehlung genannten Märkte noch nicht abgeschlossen.
Die Veränderungen auf den Märkten für elektronische Kommunikation vollziehen sich nicht in einem Tempo, das eine frühzeitige Überprüfung rechtfertigen würde.



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