Trotz MWC-Präsenz 28.02.2017, 06:44 Uhr

5G erst ab 2020

Am Mobile World Congress (MWC) ist viel von der nächsten Mobilfunktechnik 5G die Rede - hauptsächlich von Herstellerseite. Dabei wird die Fernmeldeunion ITU erst 2020 die Verfahren standardisieren.
Netzwerkausrüster, Smartphone-Hersteller und Fernmeldedienstleister kleben am diesjährigen MWC in Barcelona gerne das Etikett «5G» an ihre Ankündigungen. Das Problem dabei: die nächste Mobilfunkgeneration ist alles andere als ausdefiniert. Vielmehr wird die Fernmeldeunion (International Telecommunications Union ITU) erst ab 2020 entsprechende Standards definieren und veröffentlichen, und zwar im Rahmen der Norm IMT-2020, wobei das Kürzel IMT für «International Mobile Telecommunications» steht. In den offiziellen Papers der ITU fällt übrigens der Ausdruck 5G gar nicht, was aber auch Tradition hat. So sprach der für das Fernmeldewesen zuständige Arm der UNO von IMT-2000 für 3G und IMT-Advanced für 4G oder LTE.

Technische Vorgaben vorgestellt

Immerhin hat die ITU dieser Tage an einem Treffen der entsprechenden Arbeitsgruppe in Genf die technischen Vorgaben in einem Entwurf-Papier dargelegt, welche IMT-2020 oder 5G dereinst erfüllen muss. So spricht der Draft new Report ITU-R M.[IMT-2020.TECH PERF REQ] - Minimum requirements related to technical performance for IMT-2020 radio interface(s) - so der sperrige Titel der Veröffentlichung - von 13 technischen Voraussetzungen für die nächste Mobilfunkgeneration. Zu diesen gehören maximale Download-Geschwindigkeiten von 20 Gigabit pro Sekunde und maximale Upload-Geschwindigkeiten von 10 Gigabit pro Sekunde. Wie die ITU selbst zugibt, dürften diese Höchstgeschwindigkeiten unter echten Bedingungen dahinschmelzen. Anwender könnten aber typischerweise 100 Megabit pro Sekunde für Downloads sowie 50 Megabit pro Sekunde für Upload erwarten. Daneben sollen 5G-Netze selbst dann noch einen minimalen Service bieten, wenn gut eine Million Geräte auf einer Fläche von einem Quadratkilometer am Netz hängen. Schliesslich sollen die Mobilfunknetze der nächste Generation mit sich schnell bewegenden Geräten (samt deren Trägern) klarkommen. Ausserorts werden dabei zwei Dienstleistungsklassen definiert, eine für Geschwindigkeiten zwischen 10 und 120 Kilometer pro Stunde und eine mit bis zu 500 Kilometer pro Stunde. Somit sollte man auch in Hochgeschwindigkeitszügen im Web surfen können. Nächste Seite: Der konkrete Zeitplan

Konkreter Zeitplan für IMT-2020

Doch das ist alles Zukunftsmusik: Denn zunächst müssen die nun im Entwurf vorgestellten Vorgaben erst einmal verabschiedet werden, was laut dem ITU-Fahrplan Ende 2017 der Fall sein soll. Danach können technische Vorschläge für den IMT-2020 diskutiert, welche dann ab 2020 in der Norm verankert werden.
Somit ist alles, was derzeit mit dem Label 5G versehen wird, noch nicht standardisiert. Dies muss auf der anderen Seite auch nicht bedeuten, dass es nicht in IMT-2020 einfliessen wird, Teil des Standards werden kann  und auf dem Weg dorthin wichtige Erfahrungswerte für das Mobilnetz der Zukunft liefert.



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