Bundesgericht 08.12.2021, 09:53 Uhr

Niederlage der Swisscom vor Bundesgericht im Glasfaserstreit

Rückschlag der Swisscom vor Bundesgericht im Streit um den Bau der Glasfasernetze: Das höchste Schweizer Gericht hat ein Gesuch des Telekomkonzerns um aufschiebende Wirkung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts abgewiesen.
Swisscom verliert im Glasfaserstreit vor Bundesgericht
(Quelle: Swisscom)
Swisscom darf den Ausbau ihres Glasfasernetzes mit der neuen Technologie nicht vorantreiben. Das Bundesgericht hat ein Gesuch des Telekommunikations-Konzerns um aufschiebende Wirkung abgewiesen. Die Weko führt aktuell in diesem Zusammenhang ein Verfahren gegen die Swisscom.
Im Dezember 2020 eröffnete die eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) nach ersten Abklärungen und der Anzeige eines Konkurrenten eine Untersuchung gegen die Glasfaserstrategie der Swisscom ein.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Weko der Ansicht, dass das Unternehmen durch das Abweichen von dem zwischen den Bundesbehörden und den Betreibern vereinbarten Standard eine missbräuchliche Praxis im Sinne des Kartellgesetzes verfolgt.
Die Weko ordnete daher eine vorsorgliche Massnahme an, die es Swisscom untersagt, den Bau ihres Netzes fortzusetzen, ohne ihren Konkurrenten einen diskriminierungsfreien Zugang - den sogenannten Layer-1-Zugang - zu gewährleisten. Diese Massnahme wurde vom Bundesverwaltungsgericht Ende September bestätigt.

Betrieb nicht eingeschränkt

In einem am Mittwoch veröffentlichten Zwischenverfügung hat das Bundesgericht das Gesuch der Swisscom um aufschiebende Wirkung abgewiesen. Es hält im Wesentlichen fest, dass die vorsorgliche Massnahme den Betrieb des bestehenden Netzes nicht beeinträchtige. Unter diesen Umständen sei die aufschiebende Wirkung nicht gerechtfertigt. Diese Entscheidung greift dem Ausgang der Beschwerde gegen die vorsorgliche Massnahme selbst nicht vor.
Der Streit zwischen der Swisscom und den anderen Betreibern betrifft die Architektur des Glasfasernetzes. In den Verhandlungen zwischen den Parteien und den Behörden zwischen 2008 und 2012 war eine sternförmige Struktur (Punkt-zu-Punkt-Architektur, P2P) mit vier Fasern vereinbart worden, bei der die Wettbewerber über eine unabhängige Faser verfügen können. 
Im Februar 2020 stellte Swisscom, die allein für den Netzaufbau verantwortlich ist, ihre neue Strategie vor, die auf einer sogenannten Baumstruktur (Multipoint Architecture, kurz P2MP) basiert.



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