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Neuenburg schreibt Recht auf digitale Unversehrtheit fest

Im Kanton Neuenburg wird das Recht auf digitale Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger in der Kantonsverfassung verankert. Die Stimmbevölkerung hat einen entsprechenden Gesetzestext am Sonntag mit einer überwältigenden Mehrheit von 91,51 Prozent angenommen.
© (Quelle: ne.ch)

40'817 Neuenburgerinnen und Neuenburger legten ein Ja in die Urne, 3789 ein Nein. Die Stimmbeteiligung lag bei 28,74 Prozent, wie die Staatskanzlei mitteilte

Neuenburg ist einer der ersten Kantone, der ein solches Recht kennt. Vorreiter bei diesem Thema war Genf, der 2023 als erster Kanton ein Grundrecht auf digitale Integrität in der Verfassung festgeschrieben hatte. In anderen Westschweizer Kantonen wie Jura, Waadt, Neuenburg sind ähnliche Pläne weit fortgeschritten.

In Zürich hat die Piratenpartei im vergangenen August eine Initiative mit genügend Unterschriften beim Kanton eingereicht. Zu einer Abstimmung dürfte es in den nächsten Jahren kommen.

Als digitale Unversehrtheit oder digitale Integrität wird allgemein die ungestörte Existenz der Person in der digitalen Welt bezeichnet. Diese soll analog der körperlichen und geistigen Unversehrtheit geschützt werden. Konkret geht es etwa um den Schutz vor Datenmissbrauch, die Sicherheit im Internet oder das Recht auf Vergessenwerden.

Breite Akzeptanz

Die EDU war die einzige Partei, die dazu aufrief, den Text abzulehnen. Ihr Präsident sagte «Arcinfo», er sei keineswegs gegen einen verstärkten Schutz der Bürger im Internet, aber die EDU lehne es ab, dass die digitale Integrität mit der physischen oder psychischen Integrität gleichgesetzt werde.

Bei der Abstimmung im Grossen Rat im Frühjahr hatten sich auch die FDP und einige Abgeordnete der Grünliberalen gegen die Verfassungsänderung ausgesprochen oder sich der Stimme enthalten. Das Kantonsparlament hiess das Gesetz mit 66 Ja-Stimmen, 29-Nein-Stimmen sowie 3 Enthaltungen gut.

Gesellschaft Digitalisierung Politik Recht Datenschutz
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