Kantonsgericht 04.12.2018, 15:13 Uhr

Prozess gegen Luzerner Ex-IT-Chef vertagt

Die Verteidigung des angeklagten Luzerner Ex-IT-Chef erhält mehr Zeit fürs Aktenstudium. Der Prozess wurde deshalb vertagt.
Das Luzerner Kantonsgericht tagte im Fall gegen den Ex-IT-Chef heute nur kurz. Die Verhandlung wurde vertagt.
(Quelle: Google)
Die Verteidigung des ehemaligen Informatik-Chefs des Kantons Luzern, der wegen Korruption angeklagt ist, erhält mehr Zeit zum Aktenstudium. Das Kantonsgericht hat den Prozess am Dienstag vertagt, nachdem es Akten eines Mitbeschuldigten zugelassen hatte.
Die Berufungsverhandlung kam gar nicht über die vier Vorfragen der Verteidigung hinaus. Diese bemängelte, dass das Gericht in einer Beweisverfügung Akten zugelassen habe, von deren Beizug man erst im November Kenntnis erhalten habe. «Es bleibt uns keine andere Möglichkeit, als eine Vertagung zu verlangen», sagte der Verteidiger.
Bei den Akten handelt es sich um Informationen zu einem Mitbeschuldigten des angeklagten Luzerner Ex-Beamten. Dem IT-Unternehmer aus Deutschland wurde Bestechung vorgeworfen.
Weil er 2015 seinen Wohnsitz von der Schweiz nach Berlin verlegt hatte, übernahmen die dortigen Behörden den Fall, und das Verfahren wurde von jenem gegen den Ex-Informatik-Chef abgetrennt. Dieser soll 2010 und 2011 heimlich Provisionen von IT-Firmen kassiert haben, nachdem diese Aufträge seiner Dienststelle erhalten hatten.

Wo ein Bestochener, da ein Bestecher

Dafür verurteilte ihn das Kriminalgericht im Februar 2017 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie einer bedingten Geldstrafe von 10'800 Franken. Während sich der 50-Jährige nun in zweiter Instanz vor dem Kantonsgericht verantworten muss, wurde das Verfahren gegen den angeblichen Bestecher in Deutschland eingestellt, weil es sich beim mutmasslich Bestochenen nicht um einen deutschen oder EU-Amtsträger handelte.
Die Verteidigung begrüsste die Aufnahme der Akten. «Wo sich jemand bestechen lässt, muss zwingend jemand bestechen», sagte der Verteidiger. Das Verfahren hätte daher nie getrennt werden dürfen. Aus den zusätzlichen Akten erhofft man sich relevante Details für das aktuelle Verfahren.
Der Staatsanwalt sagte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, die Akten bis zum Zeitpunkt der Verfahrenstrennung seien identisch. Die Luzerner Ermittler nahmen das Verfahren nach der Einstellung in Deutschland wieder auf, sistierten es aber 2017, um den Ausgang des Prozesses gegen den ehemaligen Informatik-Chef abzuwarten.



Das könnte Sie auch interessieren