Prozess gegen Luzerner Ex-IT-Chef vertagt

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Das Gericht gab dem Antrag auf Vertagung statt. Das Verfahren soll gerecht geführt werden, sagte Richter Peter Arnold. Wenn die Verteidigung heute sage, sie möchte die Akte noch sichten, könne das Gericht das nicht als trölerisch anschauen. Ihr sei Einsicht zu gewähren. Die Verhandlung werde wohl im Januar weitergeführt.
Der Verteidiger nahm das Verdikt mit Genugtuung zur Kenntnis. «Es gibt mir ein gutes Gefühl, das Gericht will genau hinschauen», sagte er. Aufgeschoben sei nicht aufgehoben, fand hingegen der Staatsanwalt. Der Entscheid sei nachvollziehbar, das Gericht wolle keine formalen Fehler machen.
Die Verteidigung bezweifelte zudem die Gültigkeit der Anklage. Das hingegen sahen die drei Richter anders. Die beschuldigte Person müsse aus der Anklageschrift ersehen können, wieso sie angeklagt sei. Die nähere Begründung der Anklage erfolge vor Gericht. Zwar habe das Kantonsgericht die ursprüngliche Anklage zurückgewiesen, die heute vorliegende Version genüge aber den Ansprüchen.
Neue Beweisanträge - etwa eine erneute Befragung von Regierungsrat Marcel Schwerzmann - wies das Gericht ebenfalls zurück. Auch in der Frage, ob eine nachträgliche Entbindung vom Amtsgeheimnis von Befragten deren belastende Aussagen unverwertbar mache, wie es die Verteidigung forderte, folgten die Richter nicht. Die Taktik der Verteidigung ziele auf Verzögerung ab, sagte der Staatsanwalt.



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