Bundesverwaltungsgericht 13.01.2022, 17:45 Uhr

«Justitia.Swiss»: Beschwerde gegen neue E-Justiz-Plattform abgewiesen

Der Verein Digitale Gesellschaft und eine private IT-Firma sind nicht berechtigt, gerichtlich gegen die Ausschreibung der neuen E-Justiz-Plattform «Justitia.Swiss» vorzugehen. Das Bundesverwaltungsgericht wies eine entsprechende Beschwerde der beiden ab.
Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen
(Quelle: Schweizerisches Bundesverwaltungsgericht)
Gemeinsam mit einer privaten IT-Firma hat der Verein Digitale Gesellschaft letzten Herbst beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Ausschreibung der neuen E-Justiz-Plattform «Justitia.Swiss» erhoben (Computerworld berichtete). Die Plattform soll in Zukunft den Informationsaustausch zwischen allen an Justizverfahren beteiligten Stellen digitalisieren und vereinfachen. Dazu lässt der Bundesrat nun einen Gesetzesentwurf erarbeiten, der im Anschluss dem Parlament unterbreitet wird. In Kraft treten soll das Gesetz aber frühstens 2025/2026.
Die Leitung des Projekts «Justitia.Swiss» hat die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) inne. Einen Auftrag für die Entwicklung der Plattform sowie einen weiteren für den Betrieb und das Hosting haben die Projektverantwortlichen jedoch bereits jetzt ausgeschrieben. Genau das stört die Digitale Gesellschaft und das IT-Unternehmen. «Mit diesem Vorgehen wird der demokratische und rechtsstaatliche Prozess auf den Kopf gestellt», sind sie überzeugt und befürchten gleichzeitig ein weiteres IT-Debakel.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun aber Beschwerde abgewiesen und entschieden, dass der Verein und das Unternehmen nicht gerichtlich gegen die Ausschreibung vorgehen dürfen. Damit das möglich wäre, müsste ein Beschwerdeführer besonders davon betroffen sein und ein schutzwürdiges Interesse an einer Aufhebung oder Abänderung haben. Diese Bedingungen werden allerdings nicht erfüllt, wie das Bundesverwaltungsgericht im veröffentlichten Urteil festhält.



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