16.04.2004, 00:00 Uhr

UKW-Senderplanung

Gegenwärtig berät das Eidgenössische Parlament das neue Radio- und Fernsehgesetz. Ende 2004 laufen die Weisungen des Bundesrats für die UKW-Sendernetzplanung aus.
Da sie auf den UKW-Weisungen beruhen, laufen gleichzeitig die Konzessionen für die terrestrisch verbreiteten Lokal- und Regionalradios aus. Damit die Lokal- und Regionalradios für eine weitere Periode konzessioniert werden können, müssen per 1. Januar 2005 neue UKW-Weisungen erlassen werden.Die revidierten Weisungen stellen eine Übergangslösung dar. Sie sichern den Fortbestand der aktuellen Lokalradiolandschaft bis zu den strategischen Weichenstellungen, die nach Inkrafttreten des neuen Radio- und Fernsehgesetzes zu erwarten sind oder die sich aus der Wahl technischer Entwicklungsszenarien für die Zukunft ergeben könnten. Aus diesem Grund beschränkt sich der Entwurf auf massvolle Arrondierungen bestehender Versorgungsgebiete. Platz für neue Veranstalter ist hingegen nicht vorgesehen. Deshalb soll auf eine Ausschreibung der Konzessionen verzichtet werden; bestehende Radios in den vorgesehenen Versorgungsgebieten können - wiewohl teilweise unter veränderten Bedingungen - auch in Zukunft mit einer Konzession rechnen.



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