26.04.2004, 00:00 Uhr

Rassenhass im Internet

Eine an der Uni Zürich im Entstehen begriffene Dissertation befasst sich mit den rechtlichen Massnahmen zur Bekämpfung von rassistischen und fremdenfeindlichen Handlungen im Web.
Gemäss den Schätzungen der nationalen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) betreffen nur 2,36 Prozent der im Jahr 2003 eingegangenen Meldungen Inhalte mit rassendiskriminierendem Charakter. Rassistisch motivierte Drohungen und Aufrufe zu Gewalt gegen bestimmte Personen oder politische Gegner sind auch selten.Rechtslage in der SchweizMit ihrem Dissertationsprojekt verfolgt die Juristin Anna Paroucheva unter anderem das Ziel, die geltende schweizerische Rechtslage bei rassendiskriminierenden Handlungen im Internet darzustellen. Eine wichtige Frage, die sich dabei stellt, ist die Frage, ob der Autor oder die Autorin von Inhalten, die in der Schweiz abrufbar, aber im Ausland aufgeschaltet worden sind, in der Schweiz verfolgt und verurteilt werden kann. «Der springende Punkt bei dieser Frage ist, dass die Rassendiskriminierung nach herrschender Lehre als Tätigkeitsdelikt eingestuft wird. Die Autoren von rassendiskriminierenden Inhalten sind demnach nur strafbar, wenn der Handlungsort in der Schweiz liegt», sagt Paroucheva. Sie arbeitet als Assistentin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und setzt sich auch im Zusammenhang mit der Assistenztätigkeit mit Fragen des Internetstrafrechts auseinander.



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