17.07.2013, 10:12 Uhr
Loewe beantragt Gläubigerschutz
Der schwer angeschlagene TV-Gerätehersteller Loewe kämpft gegen die Pleite und sucht seine Rettung im Gläubigerschutz.
Der schwer angeschlagene TV-Gerätehersteller Loewe kämpft gegen die Pleite und sucht seine Rettung im Gläubigerschutz. Das deutsche Traditionsunternehmen beantragte am Dienstag beim Amtsgericht Coburg ein sogenanntes Schutzschirmverfahren für die Loewe AG und die Tochter Loewe Opta GmbH.
Die Besonderheit dieser relativ neuen Möglichkeit im deutschen Insolvenzrecht: Das Unternehmen kann versuchen, sich unter gerichtlichem Schutz zu sanieren - und wird weiter von seinem Management geführt.
Die Besonderheit dieser relativ neuen Möglichkeit im deutschen Insolvenzrecht: Das Unternehmen kann versuchen, sich unter gerichtlichem Schutz zu sanieren - und wird weiter von seinem Management geführt.
«Nicht zahlungsunfähig»
«Alle anderen in- und ausländischen Tochtergesellschaften arbeiten weiter wie bisher und nehmen nicht am Verfahren teil», heisst es in einer Mitteilung. Der Geschäftsbetrieb am Stammsitz in Kronach werde mit seinen 800 Beschäftigten «uneingeschränkt fortgeführt».
Ausdrücklich betonte das Unternehmen: «Die Loewe AG und die Loewe Opta GmbH sind nicht zahlungsunfähig, so dass damit die wichtigsten Voraussetzungen für ein Schutzschirmverfahren, so wie es die Gesetzgebung vorsieht, gegeben sind.» Alle Kundenaufträge würden erfüllt und auch Lieferantenverbindlichkeiten würden beglichen.
Die Krise von Loewe hatte sich schon länger abgezeichnet - und Anfang Juni dramatisch zugespitzt: Weil massive Verluste mehr als die Hälfte des Grundkapitals aufgezehrt hatten, sah sich Loewe gesetzlich gezwungen, für Ende Juli die Aktionäre zu einer Hauptversammlung laden - um für eine Kapitalerhöhung zu sorgen. Frisches Geld soll von bestehenden und neuen Investoren kommen. Wichtigster Anteilseigner ist der japanische Elektronikriese Sharp mit knapp 29 Prozent.
Ausdrücklich betonte das Unternehmen: «Die Loewe AG und die Loewe Opta GmbH sind nicht zahlungsunfähig, so dass damit die wichtigsten Voraussetzungen für ein Schutzschirmverfahren, so wie es die Gesetzgebung vorsieht, gegeben sind.» Alle Kundenaufträge würden erfüllt und auch Lieferantenverbindlichkeiten würden beglichen.
Die Krise von Loewe hatte sich schon länger abgezeichnet - und Anfang Juni dramatisch zugespitzt: Weil massive Verluste mehr als die Hälfte des Grundkapitals aufgezehrt hatten, sah sich Loewe gesetzlich gezwungen, für Ende Juli die Aktionäre zu einer Hauptversammlung laden - um für eine Kapitalerhöhung zu sorgen. Frisches Geld soll von bestehenden und neuen Investoren kommen. Wichtigster Anteilseigner ist der japanische Elektronikriese Sharp mit knapp 29 Prozent.