15.01.2014, 17:37 Uhr

E-Unterschrift soll massentauglich werden

Der Bundesrat will den elektronischen Geschäftsverkehr vereinfachen. Dies soll mit der Einführung eines elektronischen Siegels für juristische Personen und Behörden erreicht werden.
Der Bundesrat will die elektronische Unterschrift vereinfachen und damit massentauglich machen
Der Bundesrat will den elektronischen Geschäftsverkehr vereinfachen. Dies soll mit der Einführung eines elektronischen Siegels für juristische Personen und Behörden erreicht werden, schreibt er in der entsprechenden Botschaft. Das Siegel ist die wichtigste Änderung in der geplanten Totalrevision des Bundesgesetzes ber die elektronische Signatur (ZertES). Daneben werden auch die Anforderungen an die geregelte elektronische Signatur gesenkt. ZertES ist aus dem Jahr 2003 und gemäss einer Mitteilung wurde bereits damals diskutiert, ob juristische Personen und Behörden ein geregeltes Zertifikat einsetzen sollen. Man entschied sich dagegen und sagte, dass es genüge, wenn natürliche Personen Dokumente wie Gerichtsurteile oder Bankauszüge unterschreiben können. Die Befürworter des elektronischen Siegels für Unternehmen und Behörden hegten dagegen die Befürchtung, dass mit dieser Entscheidung die Entwicklung der E-Unterschrift aufgehalten wird. Sie hatten recht, denn die elektronische Unterschrift war für Massengeschäfte zu kompliziert. Der Bundesrat hebt hervor, dass das Siegel nicht mit dem rechtlichen Konzept der elektronischen Signatur zu verwechseln sei. Es diene lediglich dazu, den Herkunftsnachweis sowie die Integrität der betreffenden Mitteilung zu gewährleisten. Mit dieser Totalrevision des ZertES sollen auch die Bestimmungen zur elektronischen Übermittlung in den verschiedenen Prozessordnungen des Bundes harmonisiert werden. Die Harmonisierung führe dazu, dass der elektronische Rechtsverkehr mit Gerichten und Behörden vereinfacht und landesweit einheitlich umgesetzt werden kann, hofft der Bundesrat.



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