05.10.2017, 06:42 Uhr

Nidwaldner Versicherungsbetrüger handelte aus reiner Geldgier

Im Fall eines für fünf Jahre verurteilten Nidwaldner Versicherungsbetrüger und EDV-Spezialisten liegt nun die Begründung vor.
Das Nidwaldner Kantonsgericht hat einen 69-jährigen EDV-Spezialisten wegen Versicherungsbetrugs zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er habe verwerflich gehandelt. Seine 58-jährige Frau erhielt wegen Gehilfenschaft 18 Monate bedingt. Nun liegt das begründete Urteil vor. Der Beschuldigte hatte sich 1989 in einem Verkehrsunfall an der Halswirbelsäule verletzt. 1991 anerkannte die IV wegen praktisch vollständiger Arbeitsunfähigkeit eine Invalidität von 100 Prozent. Später wurde der IV-Grad auf 70 Prozent gesenkt, ausbezahlt wurde weiterhin eine volle Rente. In der Folge gab der Mann gegenüber seinem Arzt und Versicherungen an, sein Gesundheitszustand habe sich verschlechtert und verschwieg, dass er erwerbstätig war. Das geht aus dem begründeten Urteil hervor, das das Kantonsgericht Nidwalden am Dienstag publizierte. So arbeitete der Mann bei verschiedenen IT-Firmen. Zunächst war er Inhaber und Geschäftsführer, sodann gründete er eine Firma und sass auch in der Geschäftsleitung eines Arzneimittel-Unternehmens. Zwischen 2002 und 2008 habe er insgesamt 2,2 Millionen Franken verdient.

Luxuriöser Lebensstil

Gleichzeitig bezog er aber zu Unrecht Versicherungsleistungen. Die IV-Stellen Luzern und Nidwalden bezahlten ihm zwischen 2002 und 2012 Renten von fast 366'000 Franken, von Swiss Life erhielt er zwischen 2003 und 2012 Renten und Prämienbefreiungen in der Höhe von 933'000 Franken. Weitere Beträge sind verjährt, im Falle einer Leistung der Schweizerischen Mobiliar sprach das Gericht den Mann frei. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er sich des gewerbsmässigen Betrugs schuldig gemacht hat und verurteilten ihn zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Schuldig sei er auch der Urkundenfälschung, der Unterlassung der Buchführung und der Veruntreuung. Zur Begründung für das Strafmass führen die Richter aus, es sei ein erheblicher Schaden von 1,3 Millionen Franken entstanden. Zudem habe der Beschuldigte aus reiner Geldgier gehandelt um seinen luxuriösen Lebensstil zu finanzieren. Es zeuge von erheblicher krimineller Energie, dass er auch ohne die ertrogenen Gelder in der Lage war, ein hohes Einkommen zu erzielen. Durch Falschangaben gegenüber dem Arzt habe der Beschuldigte «eine rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig beurkunden lassen». Er habe dies im Wissen getan, zu Unrecht weiterhin eine volle Invalidenrente zu erhalten. Nächste Seite: IT-Firma ohne Buchhaltung

Erbe veruntreut

Als faktischer Geschäftsführer einer IT-Firma habe er zudem keine Buchhaltung geführt, damit deren Vermögenslage nicht oder nur unvollständig eruiert werden konnte. Damit sei er der Unterlassung der Buchführung schuldig. Während er die Buchhaltung und Steuererklärung für das Fusspflegestudio seiner Frau sowie für Familienmitglieder und weitere Personen aus seinem Umfeld erstellte, unterliess er dies für sich selber sowie für die von ihm faktisch geführte Firma. Das Gericht stufte dies als Verschleierungshandlung ein um zu verhindern, dass die IV-Stellen und übrige Versicherer von seinen Arbeitstätigkeiten und Einkünften erfahren. Der Veruntreuung schuldig sei er schliesslich, weil er in seiner Funktion als Teilungsbeauftragter für das Erbe seiner Frau und deren Schwester letzterer Geld aus der Grundstückgewinnsteuer verschwieg.

18 Monate bedingt für Frau

Seine Frau hatte der Mann in der Funktion einer «Strohfrau» als alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin des von ihm gegründeten Unternehmens eingesetzt. Diese verfügte laut dem Gericht über keine Kenntnisse hinsichtlich ihrer Aufgaben und machte sich ebenfalls der Unterlassung der Buchführung schuldig. Zudem sei sie der Gehilfenschaft zu gewerbsmässigem Betrug schuldig. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Ihr Vergehen habe insbesondere darin bestanden, die Machenschaften ihres Mannes zu ermöglichen. Die beiden Verurteilten müssen die Verfahrenskosten tragen. Das sind 33'000 Franken für den Mann und knapp 7000 Franken für die Frau. Ihre Verteidiger hatte Freisprüche verlangt. Ob sie das Urteil weiterziehen, ist noch nicht klar.



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