07.06.2012, 09:44 Uhr

Kino.to-Gründer bekennt sich schuldig

Weil er seine Schuld zugab, wurde die Strafe für den Kino.to-Gründer gemindert. Trotzdem muss er mindestens viereinhalb Jahre hinter Gitter.
Weil er seine Schuld zugab, wurde die Strafe für den Kino.to-Gründer gemindert.
Derzeit steht der 39-jährige Gründer des illegalen Internetfilmportals Kino.to in Leipzig vor Gericht. Um die drohende Haftstrafe zu verringern, hat der ehemalige Chef nun überraschend ein Geständnis abgelegt. Über seinen Anwalt richtete er zudem aus, dass er die von ihm begangenen Urheberrechtsverletzungen ausserordentlich bedaure.  Durch dieses Geständnis könnte die Strafe im Falle einer Verurteilung zwischen viereinhalb und vier Jahren und zehn Monaten Haft liegen. Die Wirtschaftskammer hatte einen entsprechenden Deal vorgeschlagen, um die Dauer des Verfahrens zu reduzieren. 

Mehr als 135 000 Filme

Kino.to stellte bis zum Zeitpunkt der Schliessung das grösste deutsche Portal für unrechtmässig kopierte Videos dar. Mehr als 135 000 Filme, Serien und Dokumentationen wurden auf den Servern des 2008 gestarteten Internetangebots als Stream angeboten. Die ebenfalls am Betrieb von Kino.to beteiligten Kollegen des Gründers wurden bereits verurteilt (Computerworld.ch berichtete) Er selbst sei den Verlockungen erlegen, schnell und einfach viel Geld im Internet zu verdienen. Sein noch vorhandenes Vermögen von mehreren Millionen Euro soll im Rahmen des ausgehandelten Deals jedoch vom Staat abgeschöpft werden.



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