22.09.2004, 00:00 Uhr

Bundesgericht gibt Preisüberwacher Recht

Die TV-Kabelnetzbetreiberin Antennes Collectives de Télévision hat sich beim Bundesgericht vergebens gegen das Preisdiktat des Preisüberwachers beschwert.
Die Lausanner Richter haben dem Preisüberwacher und der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen (Reko Wef) Recht gegeben. Demnach hat die jurassische TV-Kablerin ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem sie ihren 12 500 Kunden im Raum Delémont/Moutier 23,70 Franken im Monat für das Fernsehsignal abknöpfen wollte. Laut Bundesgericht hätten die Konsumenten keine gleichwertige Alternative zum Kabelempfang.
Der Preisüberwacher hat 2001 den Abonnementspreis für die Jahre 2002 bis 2004 per Verfügung auf 17 Franken pro Monat festgelegt und die Reko Wef hat den Entscheid 2003 bestätigt. Dagegen hat die in Delémont ansässige Antennes Collectives de Télévision beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht.



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