14.01.2004, 00:00 Uhr

Zürich will Öffentlichkeitsprinzip

Der Zürcher Regierungsrat will mit einem neuen Gesetz über den Datenschutz im Kanton das Öffentlichkeitsprinzip einzuführen. Damit soll mehr Transparenz geschaffen werden.
Das Gesetz stellt insofern eine Neuheit dar, als es die Bereiche Datenschutz und Information miteinander verbindet. Der Gesetzesentwurf postuliert eine Informationspflicht der öffentlichen Organe. Neu besteht besteht dabei ein umfassender Anspruch auf Zugang zu amtlicher Information. Wer Einblick in Verwaltungsakten erhalten will, muss kein besonderes Interesse mehr geltend machen.



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