Glasfaseranschluss 07.04.2009, 10:29 Uhr

Zürcher Grundeigentümer geben grünes Licht

Grundeigentümer haben gemeinsam mit dem Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) deren Verträge für die Erschliessung von Liegenschaften mit Glasfaser überprüft. Darauf basierend wurde ein Mustervertrag entwickelt.
Der Mustervertrag legt im Wesentlichen fest, dass die mit "EWZ-Zürinet" erschlossenen Liegenschaften bei der Inhausverkabelung mit vier Glasfasern ausgerüstet werden. Davon steht dem EWZ eine Glasfaser exklusiv zur Verfügung. Die übrigen drei können durch andere Infrastrukturbetreiber - welche EWZ ein entsprechendes Gegenrecht gewähren - genutzt werden, heisst es. Der Anschluss der Liegenschaft und die Inhausverkabelung bis zu den Wohnungen und Büros werden durch das EWZ gratis erstellt. Hauseigentümer und deren Mieter können auf dem "EWZ-Zürinet" den Service-Provider für Dienstleistungen in den Bereichen Internet, Telefonie, TV/Radio und Multimedia frei wählen. In Gebäuden, die bereits voll umfänglich ans "EWZ-Zürinet" angeschlossen sind, werde die Inhausverkabelung bei begründetem Bedarf durch das EWZ auf den neusten Stand nachgerüstet, heisst es.
Beim Vertragsabschluss mit ewz sei darauf zu achten, dass der von den Zürcher Grundeigentümern autorisierte Vertrag unterzeichnet wird. Dieser sei durch eine entsprechende Anmerkung am Deckblatt erkennbar. Der Kontrakt wurde vom EWZ und den Immobilienorganisationen Hauseigentümerverband Zürich (HEV), Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft Zürich (SVIT), Schweizerischer Verband für Wohnungswesen, Sektion Zürich (SVW Zürich) und der Vereinigung Züricher Immobilienunternehmen (VZI) gemeinsam erarbeitet.
Harald Schodl



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