22.03.2010, 10:52 Uhr
Weko zerrt Swisscom vors Bundesgericht
Die Wettbewerbskommission (Weko) ist nicht zufrieden mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Swisscom Mobile. Sie zieht das Verfahren vors Bundesgericht weiter.
Die Weko hat anlässlich ihrer Jahrespressekonferenz bekannt gegeben, dass sie gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Swisscom Mobile Beschwerde beim Bundesgericht einreichen wird. Dieses soll entscheiden, ob die Wettbewerbshüter gestützt auf das Kartellgesetz auch in regulierten Bereichen gegen Missbräuche marktbeherrschender Unternehmen vorgehen kann.
Die Weko ist eigenen Angaben zufolge in der Frage des Missbrauchs der Meinung, dass in regulierten Märkten das Kartellgesetz parallel zu den Regulierungserlassen zur Anwendung gelangen muss, wie dies vom Bundesgericht in anderen Zusammenhang bereits bestätigt worden ist.
Nur mit dem zusätzlichen Druck des Kartellgesetzes und der Sanktionsdrohung ist es laut Weko möglich, in ungenügend regulierten Märkten, wie bei den Mobilterminierungsgebühren, Marktmachtmissbräuche zu verhindern. Bei Preismissbräuchen sei dabei die Koordinierung mit dem Preisüberwacher wichtig, der auch über Instrumente zum Schutz der Konsumenten verfügt, heist es.