ADSL-Preispolitik 13.11.2008, 10:06 Uhr

Weko rügt Swisscom

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission ist der Auffassung, dass der Swisscom-Konzern bei den ADSL-Diensten seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.
Das Sekretariat will deshalb, dass die Wettbewerbskommission den Missbrauch feststellt und eine Sanktion gegen Swisscom verhängt. Der Telekom-Konzern stelle anderen Fernmeldedienstanbietern wie Sunrise, Tele2, VTX oder Green eine Vorleistung für Breitbandinternet zur Verfügung. Damit könnten diese ihren Endkunden ADSL-Breitbandinternet anbieten. Swisscom selbst sei mit Bluewin auch als ADSL-Anbieter tätig. Dem Weko-Sekretariat zufolge verlangt der Telekom-Konzern, im Vergleich zu Endkundenpreisen, für das Vorleistungsangebot hohe Preise. Diese Preispolitik beurteilt das Sekretariat gemäss Kartellgesetz als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
Konkret handle es sich um eine so genannte Kosten-Preis-Schere. Die zu knappe Marge zwischen Vorleistungs- und Endkundenpreisen habe dazu geführt, dass die betroffenen Fernmeldedienstanbieter mit ihrem ADSL-Geschäft im Wettbewerb mit Swisscom/Bluewin behindert waren. Zudem haben die hohen Vorleistungspreise dem Sekretariat zufolge zum hohen Schweizer Preisniveau beigetragen. Die Weko werde ihren Entscheid nach Eingang der Stellungnahme sowie allfälligen Anhörungen und weiteren Schritten frei fällen. Gemäss Kartellgesetz sind für die Bemessung der Sanktion insbesondere die Umsätze im relevanten Markt, sowie die Dauer und Schwere des Verstosses entscheidend, teilt das Sekretariat der Weko mit.
Swisscom weist die Vorwürfe zurück und hält eine Sanktion für ungerechtfertigt. Das Unternehmen will den Verfügungsentwurf prüfen und die Gelegenheit wahrnehmen, ihre Position zu begründen. Der Telekom-Konzern ist laut eigenen Angaben über den Inhalt und Zeitpunkt des Antrags befremdet. Zum einem setze die Verfügung eine Marktbeherrschung von Swisscom bei ADSL Diensten voraus. Die Beurteilung genau dieser Frage sei jedoch beim Bundesverwaltungsgericht hängig und sollte in naher Zukunft geklärt werden. Zum anderen werde ebenfalls zurzeit vom Bundesverwaltungsgericht geklärt, ob gegen die Preisgestaltung eines Unternehmens Sanktionen verhängt werden dürfen, wenn zum Zeitpunkt der Preisfestsetzung keine Marktbeherrschung rechtsgültig festgestellt war und die von der Weko als zulässig erachteten Preise gar nicht bekannt waren. Bis in diesen Fragen Rechtssicherheit gegeben ist, wird Swisscom eigenen Angaben zufolge keine Rückstellungen vornehmen. Ausserdem halte es der Telekom-Konzern für rechtlich zweifelhaft, ob die Weko in solchen Fällen überhaupt Sanktionen aussprechen darf. Der Antrag an die Weko sieht laut Swisscom eine Sanktion in Höhe von rund 237 Millionen Franken vor.
Harald Schodl



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