20.12.2005, 12:29 Uhr

Sunrise vor Gericht erneut abgeblitzt

Die Swisscom hat keine gesetzliche Interkonnektionspflicht für die letzte Meile, sagt Lausanne. Klägerin Sunrise hat das Nachsehen.
Damit hat das Bundesgericht das Vorgehen der Comcom (Kommunikationskommission) vom Februar 2005 juristisch abgesegnet. Damals hatte die Comcom das Gesuch der Telco Sunrise um Interkonnektion für die Mietleitungsservices der Swisscom abgelehnt. Hintergrund war ein Grundsatzurteil des Bundesgerichts vom November 2004 gewesen: Für eine Interkonnektionspflicht beim entbündelten Zugang zur letzten Meile gebe es keine gesetzliche Grundlage, hiess es darin. Sunrise hatte die Comcom-Entscheidung von Februar nach Lausanne weitergezogen. Doch die Richter haben die Beschwerde nun abgewiesen.
Catharina Bujnoch



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