30.03.2006, 17:17 Uhr
Erneuter Dumpingvorwurf an Swisscom-Solutions
Die Providerin Abalon Telecom IT aus Cham verliert auf Ende April einen wichtigen Grosskunden an Swisscom-Soluitions. Die Tochter der Exmonopolistin soll über ein Gesamtpaket-Angebot die Preise um bis zu 60 Prozent gedrückt haben. Über die Wettbewerbskomission (Weko) liess Abalon den Fall nun prüfen.

Im Schreiben an die Weko vom 22. März wirft Abalon-Chef Otto Reimann der Swisscom ,,Verstösse gegen das Kartellgesetz" vor. Konkret habe Swisscom-Solutions, um einen Grosskunden von Abalon abzuwerben, ein Gesamtpaket mit drastisch den Wettbewerb verzerrenden Rabatten geschnürt.
Gemäss dem Schreiben an die Weko soll das Swisscom-Angebot vom 24. Februar gegenüber den bisher in Rechnung gestellten Gebühren Rabatte für die ISDN-Primäranschlüsse von 60 Prozent ausweisen, für die ISDN-Basisanschlüsse Nachlässe von 30 Prozent und für die DDI-Nummernblöcke wiederum 60 Prozent Rabatt. Zudem soll der Kunde von einen Gesprächstarif für die Telefonverbindungen in der Schweiz profitieren, der tiefer ist, als der Preis, den die Provider als Interkonnektionspreis an die Swisscom abliefern muss (bei der Interkonnektion wird die gegenseitige Nutzung des Netzes verrechnet). Pikant: Das Angebot kann nur als Gesamtpaket abgeschlossen werden. Zudem schreibe Swisscom dem Kunden als Bedingung für die guten Konditionen vor, dass bei allen Nummern die CPS-Schaltung (Carrier Preselection) aufgehoben werden muss, so dass kein anderer Anbieter als Preselect-Anbieter gewählt werden kann.
Soweit die Ausführungen zum Kartellgesetz-Verstoss von Reimann, die er die Weko zu prüfen aufforderte. Die Antwort von der Weko, die nur zwei Tage später, am 24. März erfolgte lautet: ,,Gerne teilen wir Ihnen mit, dass das Sekretariat der Wettbewerbskommission im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums betreffend den geschilderten Sachverhalt am 16. Februar 2004 (sic!, Anmerkung der Redaktion) eine Untersuchung eröffnete... Gegenstand der Untersuchung ist das Preissetzungsverhalten der Swisscom im Bereich Telefoniedienstleistungen für Geschäftskunden, wonach Swisscom Geschäftskunden zum Teil tiefere Preise für Telefoniedienstleistungen verrechnet als die Vorleistungspreise, welche von andern Fernmeldedienstanbietern verlangt werden. Aufgrund der bereits stattfindenden Abklärungen wird kein neues Verfahren eröffnet. Die von Ihnen erhaltenen Informationen werden aber in oben genannter Untersuchung berücksichtigt...."
Die sich inzwischen über mehr als zwei Jahren hinziehenden Untersuchungen der Weko haben einmal mehr Empörung bei den betreffenden Providern ausgelöst. Insbesondere auch deshalb, weil Reimann in seinem Brief an die Weko auf ein ,,ähnliches Angebot" hingewiesen hat, dass ,,die Swisscom Solutions AG auch dem Migros-Genossenschaftsbund gemacht" hat (siehe: Computerworld 8 und 9/2005). Ausserdem wies Reimann die Weko darauf hin, dass ,,eine Vereinbarung mit der SRG ... sogar einen Rabatt von 80 % gewähren sowie Minuten-Tarife im Schweizer Festnetz von 0,02 CHF beinhalten" soll.
Bei der Swisscom gibt man sich gegenüber den von Reimann erhoben Vorwürfen gelassen. Pia Colombo, von der Swisscom Pressestelle teilt dazu lediglich mit: ,,Im Geschäftskundenmarkt stehen wir in einem sehr harten Wettbewerb mit der Konkurrenz. Uns ist das Schreiben an die Weko bekannt. Wir sehen einer allfälligen Anfrage der Weko ruhig entgegen. Swisscom Solutions und Swisscom Fixnet sind der Ansicht, wettbewerbsrechtlich korrekt gehandelt zu haben."
Patrick Ducrey, stellvertretender Weko-Direktor, der den Brief an Abalon vom 24. März 2006 unterschrieben hat, will von Verschleppung des Verfahrens gegen die Swisscom nichts wissen. Juristische Streitigkeiten haben das Dossier mehr als ein Jahr blockiert, sagt Decurey. Unter anderen seien diese Verzögerungen durch Auseinadersetzungen mit der Swisscom über die Auskunftspflicht entstanden. Konkrete Angaben dazu, wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, kann Decruey allerdings auch jetzt, nach der Deblockierung, nicht geben.
Patrick Ducrey, stellvertretender Weko-Direktor, der den Brief an Abalon vom 24. März 2006 unterschrieben hat, will von Verschleppung des Verfahrens gegen die Swisscom nichts wissen. Juristische Streitigkeiten haben das Dossier mehr als ein Jahr blockiert, sagt Decurey. Unter anderen seien diese Verzögerungen durch Auseinadersetzungen mit der Swisscom über die Auskunftspflicht entstanden. Konkrete Angaben dazu, wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, kann Decruey allerdings auch jetzt, nach der Deblockierung, nicht geben.
Volker Richert