eHealth 29.01.2021, 17:08 Uhr

Einführung des elektronischen Patientendossiers wird erneut verschoben

Die Zertifizierung der Stammgemeinschaften dauert noch länger als erwartet. Deshalb wird der Start des elektronischen Patientendossiers erneut verschoben. Zudem gibt es finanzielle Probleme sowie Bedenken punkto Datenschutz.
(Quelle: National Cancer Institute / Unsplash)
Die elektronischen Patientendossiers (EPD) werden aller Voraussicht nach frühestens im Sommer schweizweit zur Verfügung stehen. Dies geht aus dem am Freitag veröffentlichten Jahresbericht der Oberaufsicht der eidgenössischen Räte hervor.
Die Einführung des EPD wurde bereits mehrmals verschoben: Zuerst von Frühling auf Herbst letzten Jahres. Danach hiess es, dass erste Stammgemeinschaften 2020 mindestens den Pilotbetrieb aufnehmen, damit im Frühling 2021 alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz ein EPD eröffnen könnten.
Nun aber gab das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gegenüber der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) an, dass der Prozess erst «bis Mitte 2021 grösstenteils abgeschlossen sein sollte». Als Grund für die Verspätung nannte das BAG die «Komplexität beim Zertifizierungsprozess der sogenannten Stammgemeinschaften». Diese sei unterschätzt worden.

Acht Stammgemeinschaften

Gemäss BAG gibt es bisher acht Stammgemeinschaften, die in Zukunft das EPD anbieten wollen. Bevor diese den Betrieb aufnehmen können, müssen sie von einer Zertifizierungsstelle geprüft werden. Und auch letztere müssten zuerst akkreditiert werden.
Das Zertifikat bereits erhalten hat die Stammgemeinschaft eHealth Aargau, wie dem Newsletter von eHealth Suisse, der Kompetenz- und Koordinationsstelle von Bund und Kantonen, vom Dezember zu entnehmen ist. Ebenfalls zertifiziert ist die Stammgemeinschaft Südost.

Finanzielle Probleme und Datenschutz

Das BAG unterstützt die Einführung des EPD mit Subventionen in Höhe von 30 Millionen Franken. Doch «unter anderem wegen der Verzögerungen» habe das BAG nun auch Bedenken «bezüglich der betriebswirtschaftlichen Situation der systemrelevanten Stammgemeinschaften», hiess es im Bericht weiter.
Bedenken gibt es auch in Bezug auf den betrieblichen Datenschutz. Gemäss dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten werde dieser von den Stammgemeinschaften nicht mit der nötigen Priorität behandelt. So sei unter anderem zum Zeitpunkt der Anhörung der vorgeschriebene Datenschutzberater noch nicht benannt worden. Nach der Einführung des EPD im Sommer plane die Kommission weitere Anhörungen mit den involvierten Bundesbehörden.



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