17.10.2014, 10:55 Uhr

Cablecom kommt beim Bund nicht mehr zum Zug

Weil es sich um ein ausländisch beherrschtes Unternehmen handle, werde der Bund künftig die Dienstleistung von UPC Cablecom nicht mehr in Anspruch nehmen können.
Dies berichtet die Berner Zeitung heute in ihrer Online-Ausgabe. Demnach habe das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) den Kabelnetzbetreiber darauf hingewiesen, dass die Firma als Lieferantin für Datentransport und Netzwerkanschlüsse nicht mehr in Frage komme. Das Amt beruft sich dabei auf einen Bundesratsentscheid Anfang Jahr, demzufolge im Zuge der NSA-Affäre kritische IT-Infrastrukturen und -Dienstleistungen entweder selbst oder von Schweizer Unternehmen erbracht werden sollen. UPC Cablecom sei kein «inländisch beherrschtes Unternehmen», heisst es deshalb als Begründung des BBL an den Kabelnetzbetreiber. Tatsächlich gehört UPC Cablecom zum britischen Konzern Liberty Global. Kommt der Bund mit seiner Haltung durch, könnte es eng werden für Cablecom. Dann gingen nämlich alle lukrativen Datenübertragungs- und Netzwerkdienstleistungsaufträge an die Rivalin Swisscom, welche sich bekanntlich nach wie vor mehrheitlich in Staatsbesitz befindet.

Cablecom legt Beschwerde ein

Die Anwälte von UPC Cablecom haben gegen den Entscheid Beschwerde eingereicht. Sie berufen sich dabei auf internationale Handelsabkommen wie jenes der Welthandelsorganisation WTO, aber auch auf die Bundsverfassung. Sie sind der Überzeugung, dass diese Inländerbevorzugung die «grundlegendsten Bestimmungen des WTO-Abkommens und des Verfassungsrechts verletzt». Der Ball liegt somit nun beim Bundesverwaltungsgericht. Und dieses könnte sich gegen den Bundesratsbeschluss wenden, wie in einem Zwischenentscheid angedeutet wird.



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