Digitalisierung im Gesundheitswesen 25.09.2020, 08:35 Uhr

Arzt-Rechnungen sollen ins elektronische Patientendossier

Der Nationalrat will, dass Versicherer Arzt- und Spitalrechnungen künftig auch im elektronischen Patientendossier ablegen können. Der Bundesrat ist anderer Meinung.
(Quelle: National Cancer Institute / Unsplash)
Versicherer sollen Arzt- und Spitalrechnungen auch im elektronischen Patientendossier (EPD) ablegen können. Der Nationalrat hat am Donnerstag als Erstrat gegen den Willen des Bundesrates der entsprechenden Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) deutlich zugestimmt.
Der Rat hiess die Forderung mit 149 zu 34 Stimmen gut. Das Geschäft geht nun an den Ständerat. Patienten und behandelndes Personal müssten Zugang zu den Rechnungen haben, erklärte Ruth Humbel (CVP/AG) im Namen der Kommission. Versicherte profitierten von einem Zusatznutzen des EPD und hätten einfacher und schneller Zugriff auf ihre Rechnungen. Das sei ein zusätzlicher Anreiz zur Nutzung des EPD. 
Es sei aber sicherzustellen, dass für den medizinischen Teil des Dossier die Sicherheitsgarantien und Vertraulichkeit gewährleistet blieben, so Humbel. Mitarbeitenden von Krankenversicherungen oder einer Ärztekasse sollte der Zugriff auf im EPD abgelegte behandlungsrelevante Informationen weiterhin nicht erlaubt sein. 
Die SGK war der Ansicht, es sei technisch möglich, im elektronischen Patientendossier (EPD) einen Bereich einzurichten, in dem die Rechnungen der Leistungserbringer abgelegt werden könnten. 

Berset auf verlorenem Posten 

Der Bundesrat empfahl die Motion der SGK zur Ablehnung, namentlich mit dem Hinweis, das EPD sei kein Instrument der Krankenversicherungen, sondern diene in erster Linie der Verbesserung der Patientensicherheit und der Qualitätsentwicklung in der Patientenbehandlung. 
Für Gesundheitsminister Alain Berset handelte es sich um «eine falsche gute Idee», wie er im Rat sagte. Wenn man die Rechnungen ins EPD implementiere, bringe man dessen Einführung in Gefahr, da es eine hochkomplexe und heikle Angelegenheit sei. Für die Versicherer bringe sie zudem einen zusätzlichen administrativen Aufwand.
Zudem sei die geforderte Unterteilung mit dem aktuellen System technisch nicht möglich. Und nicht zuletzt verfügten die meisten Versicherer bereits heute über Online-Portale, die eine elektronische Rechnungsübermittlung ermöglichten.



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