Informatikstreit 03.07.2018, 18:26 Uhr

Abacus und Gemeinde Wittenbach weiterhin im Clinch

Trotz der Einigung mit Abraxas und 69 St. Galler Gemeinden hat Abacus den Streit um die Vergabe von Informatikprojekten noch nicht ganz ausgestanden. Mit der Gemeinde Wittenbach liegt die IT-Firma weiterhin im Clinch.
Der Streit um die Vergabe von Informatik-Projekten im Kanton St. Gallen ist noch nicht ganz ausgestanden: Die Software-Firma Abacus liegt weiterhin mit der Gemeinde Wittenbach im Clinch. Das Bundesgericht muss über eine Willkürbeschwerde entscheiden. Die IT-Firma Abacus und Abraxas sowie 69 St. Galler Gemeinden haben sich hingegen geeinigt. Damit konnten die am Verwaltungsgericht St. Gallen hängigen Verfahren einvernehmlich beendet werden, teilte die St. Galler Staatskanzlei am Montag mit.
Im Konflikt ging es um die Frage, ob St. Galler Gemeinden ohne Ausschreibungen direkt Informatikaufträge an die Abraxas Informatik AG – vormals Verwaltungsrechenzentrum St. Gallen (VRSG) – vergeben dürfen, welche sich im Besitz der öffentlichen Hand befindet. Die Softwarefirma Abacus Research AG mit Sitz in Wittenbach SG sah sich und andere Anbieter vom Wettbewerb ausgeschlossen und intervenierte in den letzten Monaten dagegen auf verschiedenen Ebenen. Unter anderem wurden beim St. Galler Verwaltungsgericht Klagen zum Submissionsverfahren zu verschiedenen IT-Vergaben eingereicht.

Bundesgericht muss entscheiden

Nicht Teil des Vergleichs ist eine Beschwerde von Abacus gegen die Gemeinde Wittenbach. «Es geht um einen Nebenschauplatz», sagte Abacus-Geschäftsleiter Daniel Senn auf Anfrage von Keystone-SDA. Gegenstand der Beschwerde ist der Zugang zu amtlichen Dokumenten nach Öffentlichkeitsgesetz. Das St. Galler Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Gemeinde Wittenbach in ihren Verträgen mit der Abraxas die Preislisten und Leistungsverzeichnisse nicht offenlegen muss. Der Preis sei ein Betriebsgeheimnis, argumentierte das Gericht.
Die Abacus zieht den Entscheid weiter ans Bundesgericht. «Wir möchten die Frage beantwortet haben, ob Gemeinden Leistungsverzeichnisse freihändig vergeben können», so Senn. Eine Antwort sei für die ganze Schweiz – auch für die Gemeinden – von Interesse. Hätte die Gemeinde Wittenbach ordentlich ausgeschrieben, wären die Verzeichnisse nämlich öffentlich.



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