Vernehmlassung im Gang 19.10.2020, 16:13 Uhr

Gesetzesänderungen für Schweizer Blockchain-Standort

Mit der punktuellen Anpassung von zehn bestehenden Bundesgesetzen sollen die Voraussetzungen verbessert werden, damit die Schweiz sich als Standort für die Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) weiterentwickeln kann.
(Quelle: shutterstock.com/enzozo)
Das Eidgenössische Parlament hatte am vergangenen 25. September das Bundesgesetz zu Anpassungen des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register (DLT) einstimmig verabschiedet. 
Mit einer Mantelverordnung sollen nun die vom Parlament beschlossenen Gesetzesanpassungen auf Stufe Bundesratsverordnung nachvollzogen werden, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Montag mitteilte. Die Gesetzes- und Verordnungsänderungen werden vom Bundesrat voraussichtlich per 1. August 2021 in Kraft gesetzt. 
Konkret geht es beispielsweise um Änderungen des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes. Dort wird neu auch die Herausgabe von kryptobasierten Vermögenswerten geregelt. In der Bankverordnung werden diejenigen kryptobasierten Vermögenswerte bezeichnet, deren Entgegennahme eine Bewilligungspflicht auslöst. 
In der Geldwäschereiverordnung wird festgelegt, dass Finanzintermediäre dem Geldwäschereigesetz unterstellt sind, welche die Überweisung von virtuellen Währungen an eine Drittperson ermöglichen. Auch virtuelle Währungen, die tatsächlich oder nach Absicht des Organisators oder Herausgebers als digitale Zahlungsmittel eingesetzt werden, sollen unter das Geldwäschereigesetz fallen.



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