Firmenfachbeitrag 22.06.2020, 08:00 Uhr

Wem gehören eigentlich Hackathon-Apps?

Die durch Covid-19 verursachten Schwierigkeiten beherrschen die Medien, regen aber auch die Kreativität an. Hackathons erfreuen sich gerade grosser Beliebtheit. Aber wem gehört, was an Hackathons mit viel Leidenschaft entwickelt wird?
Der Autor: Matthias Ebneter ist Mitglied der Rechtskommission von swissICT. Als Rechtsanwalt mit Spezialisierung im IT-Recht sammelte er langjährige Erfahrung im geistigen Eigentum, Datenschutz und Vertragsrecht. Heute ist er in der globalen Rechtsabteilung von SAP im Bereich Content & Digitalization tätig und frönt seiner Leidenschaft für LegalTech. Die Rechtskommission von swissICT berichtet in der Kolumne «Recht & IT» über aktuelle juristische Themen im digitalen Bereich. www.swissict.ch
(Quelle: swissICT)
Das Ziel von Hackathons ist es, im Rahmen eines Wettbewerbs innerhalb weniger Tage Lösungen zu entwickeln, die bei der Bewältigung von Problemen helfen. Die Entwicklungen erfolgen dabei jeweils in Teams. Gemeinsam werden Probleme analysiert, Ideen gesammelt und Lösungen oder Prototypen entwickelt.
Diese enthalten regelmässig geistiges Eigentum, also Elemente, die rechtlich geschützt sind oder geschützt werden können. Rechte am geistigen Eigentum sind für die kommerzielle Verwertung von grosser Bedeutung.

Rechte am geistigen Eigentum

Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass jener Person die Rechte zustehen, die den Schutzgegenstand geschaffen hat. Wer Software programmiert, dem stehen die Rechte an der Software zu. Wer eine Erfindung macht, dem steht das Recht zu, diese zum Patent anzumelden. Gerade im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis gelten allerdings auch gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Abweichungen. Wenn ein Entwickler zum Beispiel im Auftrag seiner Firma an einem Hackathon teilnimmt und Software entwickelt, dann gehört die Software der Firma.
Komplex sind auch die rechtlichen Fragestellungen, die sich aus der Zusammenarbeit im Team ergeben. Wenn mehrere Personen an einer Entwicklung kreativ mitwirken, zum Beispiel Software zusammen programmieren, dann stehen diesem Team die Rechte an den Ergebnissen grundsätzlich gemeinsam zu. Eine separate Verwertung ist nur möglich, wenn sich die Beiträge des Einzelnen klar abtrennen lassen.

Rechte im Team

Vor allem in Situationen, in denen für Hackathons neue Teams gebildet werden, kann die Zusammenarbeit zu komplexen rechtlichen Situationen führen. Das soll natürlich kein Grund sein, auf eine Zusammenarbeit zu verzichten. Die Rechte an geistigem Eigentum lassen sich vertraglich regeln. Vermutlich denken allerdings die wenigstens an solche Regelungen, wenn sie sich spontan und enthusiastisch für eine Teilnahme entscheiden.
Fehlt eine vertragliche Regelung, dürfte im Regelfall davon auszugehen sein, dass das Team mit der Mitwirkung am Hackathon eine einfache Gesellschaft gebildet hat. Das wiederum bedeutet, dass eine weitere Verwertung der Ergebnisse nur mit Zustimmung aller Teammitglieder möglich ist. Entscheidet sich ein Team nach dem Hackathon, eine Firma zu gründen, dann kann es der Einfachheit halber sämtliche Rechte als Sacheinlage an die neu gegründete Gesellschaft abtreten.
“Wer Ergebnisse aus einem Hackathon kommerziell verwerten will, sollte sich mit einer Anwältin zusammensetzen„
Matthias Ebneter

Teilnahmebedingungen

In jedem Fall lohnt sich aber auch ein Blick in die Teilnahmebedingungen eines Hackathons, denn oft macht sich auch der Veranstalter Gedanken über die Nutzung der Ergebnisse am Ende des Hackathons. Die einfachste Lösung ist in diesem Zusammenhang, die Rechte einfach bei den jeweiligen Teams zu belassen.
Hat der Veranstalter aber ein eigenes Interesse an den Ergebnissen, dann wird er sich in den Teilnahmebedingungen zusätzlich eigene Nutzungs- und Bearbeitungsrechte einräumen lassen. Das wiederum schränkt die eigenen Verfügungsrechte des Teams an seiner Entwicklung ein.

Und jetzt?

Wer nur zum Spass an einem Hackathon teilnimmt, muss sich vermutlich nicht um die rechtliche Komplexität kümmern. Wer von seiner Firma an den Hackathon entsandt wird, kann es der Firma überlassen, die Komplexität zu regeln. Wer aber mit dem Gedanken spielt, Ergebnisse aus einem Hackathon kommerziell zu verwerten, sollte sich mit einer Anwältin zusammensetzen.


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