25.02.2011, 11:22 Uhr
Street-View-Streit vor dem Bundesverwaltungsgericht
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hat Google wegen Street View vor das Bundesverwaltungsgericht gezerrt. Thür verlangt einen besseren Schutz der Privatsphäre.
Am gestrigen Donnerstag kam es am Bundesverwaltungsgericht in Bern zum Showdown zwischen Google und dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edb) Hanspeter Thür. Streitpunkt ist Street View. Ende 2009 hatte Thür vom Suchmaschinenriesen diverse Massnahmen zum besseren Schutz der Privatsphäre beim Onlinedienst gefordert. Die Umsetzung dieser Massnahmen hat Google damals laut Thür mehrheitlich abgelehnt. Deshalb hat sich der Edöb gestern mit Google vor dem Bundesverwaltungsgericht getroffen. Der höchste Schweizer Datenschützer will unter anderem, das Google die Gesichter von abgebildeten Menschen zur Gänze unkenntlich macht.
Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, dementiert Thür Googles Angaben, wonach 99 Prozent der Bilder anonymisiert sind. «Ich will kein Verbot von Street View. Aber ich verlange, dass Google das Mögliche und Zumutbare unternimmt, um unnötige Eingriffe in die Privatsphäre zu vermeiden», zitiert die Zürcher Zeitung den Edöb.
Es wird einige Zeit dauern, ehe das Bundesverwaltungsgericht einen Entscheid in der Angelegenheit fällt. Unabhängig davon dürfte sich der Rechtsstreit aber noch länger hinziehen. Denn Thür will diversen Medienberichten zufolge bis vor das Bundesgericht ziehen, sofern er jetzt unterliegen sollte. Und es ist wohl davon auszugehen, dass der Suchmaschinenriese dasselbe tun wird, sofern das Bundesverwaltungsgericht gegen ihn entscheidet.
Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, dementiert Thür Googles Angaben, wonach 99 Prozent der Bilder anonymisiert sind. «Ich will kein Verbot von Street View. Aber ich verlange, dass Google das Mögliche und Zumutbare unternimmt, um unnötige Eingriffe in die Privatsphäre zu vermeiden», zitiert die Zürcher Zeitung den Edöb.
Es wird einige Zeit dauern, ehe das Bundesverwaltungsgericht einen Entscheid in der Angelegenheit fällt. Unabhängig davon dürfte sich der Rechtsstreit aber noch länger hinziehen. Denn Thür will diversen Medienberichten zufolge bis vor das Bundesgericht ziehen, sofern er jetzt unterliegen sollte. Und es ist wohl davon auszugehen, dass der Suchmaschinenriese dasselbe tun wird, sofern das Bundesverwaltungsgericht gegen ihn entscheidet.
Harald Schodl