Social 15.07.2018, 08:00 Uhr

Digitales Erbe

Vertrauensperson: Beim digitalen Nachlass stellt sich die Frage, wer dann für die Liste oder den USB-Speicherstick und das Masterpasswort zuständig ist. Unabdingbar in diesem Zusammenhang ist es, schon zu Lebzeiten eine Vertrauensperson zu benennen, die sich nach dem Tod um die Rechte und Pflichten aus Verträgen mit Internetdiensten kümmert. Ein Musterformular für eine entsprechende Vollmacht gibt es zum Beispiel hier. Ganz wichtig: Die Vollmacht muss handschriftlich verfasst, mit Datum versehen, unterschrieben und mit dem Hinweis versehen sein, dass sie über den Tod hinaus gilt