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Bundesrat: Botschaft für praxisintegrierte MINT-Studiengänge an Fachhochschulen

Der Bundesrat hat am 21. Mai 2025 eine Botschaft zur Anpassung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) an die eidgenössischen Räte überwiesen.
https://mint3.ch/de
© (Quelle: MINT Schweiz)

überwiesen. Die vorgeschlagene Änderung des HFKG eröffnet den Fachhochschulen die Möglichkeit, in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT) Bachelorstudiengänge anzubieten, in denen die Praxiserfahrung in der Arbeitswelt integriert ist. Dieses Angebot wurde in einem Pilotversuch bereits getestet.

Für die definitive Einführung der sogenannten praxisintegrierten Bachelorstudiengänge (PiBS) im MINT-Bereich ist ein neuer Artikel (Art. 25a) im HFKG notwendig, mit dem die Zulassungsvoraussetzungen geregelt werden: Maturandinnen und Maturanden mit gymnasialer sowie mit Berufsmatura können prüfungsfrei zu PiBS zugelassen werden, auch wenn sie keine spezifische Arbeitswelterfahrung mitbringen. Ebenso wird im neuen Gesetzesartikel festgelegt, dass PiBS-Studiengänge vier Jahre dauern, also ein Jahr länger als die ordentlichen Bachelorstudiengänge.

Die vorgeschlagene Anpassung des HFKG beinhaltet die wesentlichen Eckwerte aus dem Pilotversuch, der 2014 im Rahmen der Fachkräfteinitiative des Bundes lanciert wurde. Eine Wirkungsanalyse zur Pilotphase von 2023 zeigte, dass die teilnehmenden Unternehmen, Fachhochschulen, Studierenden sowie Absolventinnen und Absolventen mit den PiBS mehrheitlich zufrieden sind und dass das Interesse an PiBS-Kooperationen in der Wirtschaft steigt. PiBS leisten einen Beitrag zur Minderung des Fachkräftemangels. Sie bleiben aber quantitativ ein Nischenangebot, das massgeblich durch das Ausbildungsangebot der Unternehmen bestimmt wird.

Zur Änderung des HFKG war von Anfang September bis Anfang Dezember 2024 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt worden. Dabei fand die definitive Einführung von PiBS mehrheitlich Unterstützung. Vor der Vernehmlassung hatte sich der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz bereits mehrheitlich dafür ausgesprochen.

Weitere Bedingungen – wie zum Beispiel das Erfordernis eines von der Fachhochschule validierten Praxisanteils in einem Unternehmen im Umfang von 40 Prozent der Studienzeit – werden in einer Verordnung des Hochschulrates geregelt werden.

Damit der nahtlose Übergang von der Pilotphase zum definitiven Angebot gewährleistet ist, hat der Bundesrat mit der Überweisung der Botschaft auch die geltende Verordnung für den Pilotversuch um ein Jahr, bis Ende 2026, verlängert.

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