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Schweizer Regulierung würgt Secondhand-Markt ab: PreMeSec stellt auf Kleinanzeigenmodell um

Als Reaktion auf die massiven bürokratischen Hürden und die Praxis der neuen Schweizer Plattformbesteuerung (Art. 20a MWSTG) zieht der führende Peer-to-Peer-Marktplatz für Edelmetalle, PreMeSec.ch, die Reissleine.
© PreMeSec GmbH

Um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen und ungerechtfertigte Steuerlasten auf privaten Secondhand-Verkäufen zu verhindern, hat das Unternehmen sein Geschäftsmodell radikal auf eine reine Anzeigenplattform umgestellt. Mit diesem Schritt setzt PreMeSec gleichzeitig ein Zeichen gegen die schleichende Überwachung im Schweizer Digitalhandel.

Was vom Gesetzgeber ursprünglich eingeführt wurde, um die Mehrwertsteuer bei Billigimporten ausländischer Giganten wie Temu oder Shein einzutreiben, entpuppt sich in der Praxis als verheerender Kollateralschaden für den inländischen Secondhand-Markt. Das Problem liegt in der sogenannten «Lieferantenfiktion» des Mehrwertsteuergesetzes.

Das Brüder-Dilemma: Systemfremde Steuerpflicht für Privatpersonen

Wie absurd das Gesetz in der Realität wirkt, zeigt ein konkretes Praxisbeispiel aus dem Edelmetallmarkt:

  • Bruder Anton verkauft auf einem klassischen Flohmarkt einen alten Silberbarren aus seinem Privatbesitz für 100 Franken bar auf die Hand. Die vollen 100 Franken gehören ihm.
  • Bruder Bernhard verkauft einen identischen Silberbarren zur gleichen Zeit auf einer herkömmlichen digitalen Transaktionsplattform. Der erzielte Preis ist ebenfalls 100 Franken.

8.10 FrankenDurch die gesetzliche Lieferantenfiktion wird Bernhards privater Online-Verkauf plötzlich wie ein gewerblicher Handel behandelt. Die Internetplattform wird steuerschuldnerisch und ist gezwungen, 8,1 % Mehrwertsteuer (8.10 Franken) an den Staat abzuführen – Geld, das sie vom Erlös abziehen muss. Bernhard verliert bares Geld, nur weil er den digitalen Weg gewählt hat.

Eine ausführliche Fachanalyse zu den rechtlichen Hintergründen und den Auswirkungen auf den Schweizer Online-Handel hat PreMeSec unter premesec.ch/de/plattformbesteuerung-schweiz-mwstg veröffentlicht.

«Dieser administrative Leerlauf und die damit verbundenen Haftungsrisiken sind für innovative Schweizer KMU-Plattformen schlicht nicht tragbar», erklärt David Leander, Gründer und CEO der PreMeSec GmbH. «Das Gesetz wirkt wie ein unbeabsichtigter Schutzschirm für Grosskonzerne und Tech-Monopole: Während diese die Bürokratie über ihre Monopol-Preise einfach an die Kunden weitergeben, ersticken kleine Herausforderer im Bürokratie-Dschungel.»

Radikaler Umbau zum Schutz von Privatsphäre und Portemonnaie

Als erste Konsequenz hat PreMeSec sein Modell nun umgestellt. Die Plattform agiert seit Juli 2026 als reine Anzeigenplattform für Edelmetalle – ähnlich dem klassischen Zeitungsinserat –, womit sie explizit unter die gesetzlichen Ausnahmen der Plattformbesteuerung fällt.

«Es ist eine absurde regulatorische Sackgasse», bilanziert David Leander. «Anstatt Innovation und moderne Peer-to-Peer-Technologien zu fördern, zwingt uns das Gesetz zu einem technologischen Rückschritt. Wir werden quasi dazu gedrängt, ein Geschäftsmodell zu adaptieren, das auf der Logik der 400 Jahre alten gedruckten Zeitungsannoncen basiert. Das ist das Gegenteil von digitaler Innovation – es ist staatlich verordnete Rückwärtsgewandtheit.»

Um die hohen Sicherheits- und Datenschutzstandards beim Handel mit physischem Gold und Silber weiterhin zu garantieren, sind die Inserate kostenpflichtig. Was auf den ersten Blick wie ein Nachteil für die Nutzer aussieht, erweist sich bei genauerem Hinsehen als massiver Vorteil:

  • Keine Mehrwertsteuer auf weisse Edelmetalle: Durch den Wechsel zum Anzeigenmodell und die Vermeidung der Plattformbesteuerung muss privaten Verkäufern keine Mehrwertsteuer auf den Handel mit gebrauchten Sachwerten wie Silber, Platin oder Palladium verrechnet werden.
  • Voller Schutz der Privatsphäre: Das neue Inseratemodell verhindert, dass PreMeSec die Nutzerdaten von Käufern und Verkäufern systematisch erfassen und an die Steuerbehörden weiterleiten muss.
  • Mehrere Interessenten dank langer Laufzeiten: Inserate laufen über feste Zeiträume (31 Tage), was es Verkäufern erlaubt, Angebote zu vergleichen und den besten Käufer selbst zu wählen, ohne dass die Plattform den Deal kontrolliert.
Ein massiver Eingriff in das finanzielle Selbstbestimmungsrecht

Besonders die Pflicht zur Weitergabe von Nutzerdaten im Rahmen der Plattformsteuer stösst bei PreMeSec auf scharfe Kritik. «In der Schweiz ist das finanzielle Selbstbestimmungsrecht und der Schutz der Privatsphäre historisch tief verwurzelt, darum existiert landesintern auch das Bankgeheimnis noch», so Leander. «Dass der Bund nun Plattformen dazu zwingt, den privaten Handel unter Schweizer Bürgern lückenlos zu durchleuchten, ist ein völlig unverhältnismässiger Eingriff in die Privatsphäre. Mit dem Wechsel zum reinen Anzeigenmodell verteidigen wir ganz bewusst die Privatsphäre unserer Kunden.»

Gleichzeitig baut das Unternehmen eine branchenübergreifende Allianz betroffener Schweizer Plattformen auf, um in Bern und in den Medien gemeinsam gegen den übermässigen Bürokratie-Unsinn vorzugehen.

Über PreMeSec
Die PreMeSec GmbH mit Sitz in Rüthi (Rheintal) betreibt die führende Schweizer Anzeigeplattform für den bankenunabhängigen Peer-to-Peer-Handel (P2P) mit physischem Gold und Silber (u.a. Goldvreneli, Goldbarren, Anlagesilber). Das Unternehmen setzt sich konsequent für faire Handelsbedingungen, Datenschutz und den Erhalt der Privatsphäre im Schweizer Digitalmarkt ein.

Pressekontakt
PreMeSec GmbH David Leander, Gründer & CEO E-Mail: info@premesec.ch Website: https://premesec.ch Hintergrundbericht: https://premesec.ch/de/plattformbesteuerung-schweiz-mwstg

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