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Weko stellt Folgeuntersuchung gegen Swisscom ein

Die Wettbewerbskommission Weko stellt eine Folgeuntersuchung gegen die Swisscom wegen der Vernetzung von Unternehmensstandorten über Breitband ein.
© (Quelle: Swisscom)

Dies ist die Folge eines Bundesgerichtsurteils vom April 2024, das einen Weko-Entscheid aufgehoben hat.

Die Weko hatte in einem ersten Verfahren im Jahr 2015 der Swisscom eine Busse von über 7 Millionen Franken auferlegt, weil der «Blaue Riese» bei der Vernetzung von 2300 Postfilialen mit Breitbandanschlüssen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht haben soll. Die Weko büsste die Swisscom, weil sie zu hohe Preise durchgesetzt und den Konkurrenten Sunrise behindert haben soll.

Das Bundesgericht sah dies anders und kam im vergangenen Jahr zum Schluss, dass die Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbraucht hatte. Der grösste Schweizer habe weder gegenüber Sunrise noch gegenüber der Post unangemessene Preise erzwungen, befand das höchste Schweizer Gericht.

Zudem sei nicht erwiesen, dass die Preise unangemessen oder krass überhöht seien. Bei der Post sei der Zuschlagspreis das Resultat von Verhandlungen gewesen und damit nicht einseitig von der Swisscom festgelegt worden, urteilte das Bundesgericht vor einem Jahr.

Swisscom erfreut

Da die Mitte 2020 eröffnete Folgeuntersuchung die gleiche Verhaltensweise der Swisscom bei der Standortvernetzung weiterer Unternehmen betreffe, stelle die Weko das hängige Verfahren ein, schrieben die Wettbewerbshüter nun am (heutigen) Dienstag. Der Entscheid der Weko könne an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

Die Swisscom begrüsste den Entscheid der Weko. Dieser sei folgerichtig, nachdem das Bundesgericht im vergangenen Jahr in einem ähnlichen Verfahren einen Grundsatzentscheid gefällt habe und der Argumentation von Swisscom gefolgt sei. Der aktuelle Entscheid der Weko sorge für Rechtssicherheit und bestätige, dass sich die Swisscom korrekt verhalten habe.

Swisscom Recht Telekommunikation
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