Neues Abkommen für den digitalen Handel
Das Abkommen schafft einen gemeinsamen Regelrahmen für den digitalen Handel zwischen 67 Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) und stärkt die Rechtssicherheit für Unternehmen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Januar 2027.
Das ECA erleichtert den grenzüberschreitenden digitalen Handel mit Gütern und Dienstleistungen und sorgt für verlässlichere Rahmenbedingungen. Eine zentrale Bestimmung des Abkommens ist das Verbot von Zöllen auf elektronische Übermittlungen. Das Abkommen fördert die Anerkennung elektronischer Verfahren und Dokumente sowie die papierlose Geschäftsabwicklung. Durch Bestimmungen zum Konsumenten‑ und Datenschutz sowie zur Cybersicherheit trägt es zudem zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen Handel bei.
Gemeinsame Standards für den digitalen Handel
Mit dem ECA werden gemeinsame internationale Regeln für den digitalen Handel zwischen 67 WTO‑Mitgliedern geschaffen. Diese Mitglieder repräsentieren rund 70 Prozent des Welthandels. Dazu gehören die EU mit ihren Mitgliedstaaten sowie Australien, China, Japan, Kanada, Singapur, das Vereinigte Königreich oder die Schweiz. Als plurilaterales Abkommen steht das ECA allen WTO‑Mitgliedern für einen Beitritt offen.
Vorteile für Schweizer Unternehmen
Die Schweiz hatte sich seit Beginn an den Verhandlungen beteiligt und das Abkommen mitgestaltet. Sie setzt sich bilateral sowie im Rahmen der EFTA für moderne Regeln zum digitalen Handel ein. Das ECA entspricht den hohen Standards, die die Schweiz bereits in neueren Handelsabkommen verfolgt. Es trägt auch den schweizerischen Interessen Rechnung, insbesondere im Bereich des Datenschutzes. Die Teilnahme der Schweiz am Abkommen verhindert eine Benachteiligung gegenüber anderen ECA-Parteien und verbessert die Wettbewerbsbedingungen für Schweizer Unternehmen.
Anwendung ohne formelle Aufnahme in das WTO-Abkommen
Die Verhandlungen zum ECA wurden im Jahr 2024 im Rahmen der WTO in der Substanz abgeschlossen. Da eine formelle Aufnahme in das WTO-Abkommen aufgrund der Blockade einzelner WTO‑Mitglieder bislang nicht möglich war, verabschiedeten 67 WTO-Mitglieder am 28. März 2026 anlässlich der 14. ordentlichen WTO‑Ministerkonferenz eine Ministererklärung. Darin einigten sie sich das ECA mit einem Anhang über Interimvereinbarungen in Kraft zu setzen. Die formelle Aufnahme des ECA in den WTO‑Rechtsrahmen bleibt das gemeinsame Ziel der Mitglieder.
Die Vernehmlassung dauert bis am 28. Januar 2027.