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EU verschärft Zollregeln für E-Commerce-Sendungen aus Drittstaaten

Für kleine E-Commerce-Sendungen aus Nicht-EU-Ländern wie China gelten bald zusätzliche Abgaben. Das Europäische Parlament hat die umfassende Reform des EU-Zollrechts final gebilligt.
EU-Zollkontrolle
© Generiert mit ChatGPT

Die Europäische Union hat bereits länger geplant, gegen die Flut von Paketen vorzugehen, die vor allem über die chinesischen Billigmarktplätze AliExpress, Shein und Temu in die Mitgliedsstaaten kommen. Das Europäische Parlament hat die umfassende Reform des EU-Zollrechts jetzt abschliessend gebilligt, nachdem der Rat bereits Anfang September zugestimmt hatte. Die genaue Höhe der Gebühr muss die EU-Kommission allerdings noch festlegen.

Die Gebühr addiert sich zu den drei Euro, die als Zoll bereits seit dem 1.Juli 2026 für Sendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro gelten. Die neue Abgabe soll insbesondere die steigenden Kosten für Kontrolle und Abfertigung der Päckchen decken und verhindern, dass diese bei den Endkunden landen.

Online-Plattformen und Händler, die Waren direkt aus Drittstaaten an Verbraucher in der EU verkaufen, sollen künftig zollrechtlich als Importeure gelten. Damit übernehmen sie die Verantwortung für notwendige Angaben, Zollformalitäten und anfallende Zahlungen sowie für die Einhaltung europäischer Produktvorschriften. Unternehmen, die wiederholt gegen die Vorgaben verstossen, können mit Sanktionen belegt werden; in schweren Fällen sind Geldbussen von bis zu sechs Prozent des jährlichen Einfuhrwerts möglich.

Weniger einzelne Pakete

Die Reform setzt aber auch Anreize: Waren sollen demnach nicht mehr überwiegend als einzelne Direktpakete kommen, Händler und Plattformen sollen verstärkt grössere Warenmengen gesammelt in die EU einführen und von europäischen Lagern aus verteilen. So könnten Kontrollen effizienter organisiert und die Belastung der Zollbehörden reduziert werden.

Ein weiterer Teil des umfassenden Rekordpakets ist der Aufbau eines zentralen EU Customs Data Hub. Die Plattform soll langfristig als gemeinsame Schnittstelle zwischen Unternehmen und Zollbehörden dienen und die bisher stark fragmentierte IT-Landschaft vereinheitlichen. Für E-Commerce-Waren soll dieser ab Juli 2028 einsatzbereit sein. Bis 2034 ist eine schrittweise Ausweitung auf sämtliche Warenbewegungen vorgesehen.

Parallel entsteht eine neue EU-Zollbehörde mit Sitz im nordfranzösischen Lille. Sie soll die Zusammenarbeit der nationalen Zollverwaltungen koordinieren, das gemeinsame Datenzentrum betreuen und europaweite Risikoanalysen unterstützen.

E-Commerce Online-Handel Europa
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