01.03.2013, 14:53 Uhr
Deutschland beschliesst Leistungsschutzrecht
Die Leistungen von Presseverlagen in Deutschland werden künftig durch das Urheberrecht geschützt. Der wahre Sieger heisst trotzdem Google
Der Deutsche Bundestag hat das Leistungsschutzrecht angenommen. Allerdings in sehr abgeschwächter Form
Der Deutsche Bundestag beschloss heute, dass Internet-Suchmaschinen und automatische Nachrichtensammler künftig Lizenzgebühren an Presseverlage bezahlen müssen, wenn sie Teile von Pressetexten auf ihren Seiten verwenden. Bislang hatte das Urheberrechtsgesetz nur die Leistungen der eigentlichen Urheber, also der Journalisten, Fotografen und Grafiker, geschützt. Es gibt allerdings Ausnahmen. «Einzelne Wörter oder kleinste Textabschnitte» können auch weiterhin lizenzfrei genutzt werden. Wie lange diese Ausschnitte sein dürfen, definiert das Gesetz nicht. Dieses Ergebnis hat sich bereits gestern abgezeichnet und ist ein Erfolg für Google, die genau diese Ausschnitte für ihre Suchergebnisse brauchen. Mit dem Leistungsschutzrecht erhoffen sich Verlage eigentlich, von Google zu profitieren. Der Suchmaschinist müsste sie daran beteiligen, wenn jemand in den Suchabfragen auf ein entsprechendes Medium klickt. In Frankreich konnte sich Google letzten Monat mit den Verlegern einigen, musste aber tief in die Tasche greifen. In Deutschland kamen die Verleger nun allem Anschein nach nicht so gut davon.