14.05.2008, 12:08 Uhr            
                      
        Usedsoft darf gebrauchte Microsoft-Software verkaufen
Die Händlerin von gebrauchter Software ,,Usedsoft" darf Microsoft-Software vertreiben. Dies hat das Landgericht München I am 4. April 2008 entschieden.
                
          
                                
                    
              Laut Peter Schneider, Geschäftsführer von Usedsoft, ist das Urteil richtungsweisend.
Usedsoft darf nicht mehr benötigte Einzellizenzen, die im Rahmen einer Volumenlizenz erworben wurden, als Gebraucht-Software wieder verkaufen, auch ohne Zustimmung von Microsoft. Entschieden hat dies das Landgericht München I anfangs April. Nun ist das Urteil auch rechtskräftig. Das Gericht hat sich somit gegen Microsoft entschieden. Die Software-Gigantin vertrat den Standpunkt, dass ein Käufer einer Volumenlizenz keine Einzellizenzen erwirbt, sondern nur ein Vervielfältigungsrecht.
Bereits im vergangenen Sommer trafen sich Usedsoft und Oracle vor Gericht. Die Datenbankspezialistin wollte den Verkauf gebrauchter Oracle-Software auf Originaldatenträgern verhindern. Das Münchner Landgericht hatte damals entschieden, dass online übertragene Oracle-Software nicht weiterverkauft werden darf. Microsoft hatte seither immer wieder behauptet, das Urteil gelte auch für ihre Lizenzen. Allerdings ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig.
Alina Huber