Datenschutz bei Corona-Apps 25.01.2021, 08:34 Uhr

Edöb appelliert an private Datensammler

Der oberste Schweizer Datenschützer appelliert an private Corona-App-Anbieter, vorsichtig mit den Benutzerdaten umzugehen. Sogenannte Tracing-Apps von Unternehmen unterlägen wie die Swiss-Covid-App des Bundes strengen Datenschutzvorschriften.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeautragte (Edöb), Adrian Lobsiger
(Quelle: zvg)
Die Erhebung von Gesundheitsdaten durch Private im Zusammenhang mit der Corona-Pandemiebekämpfung habe zugenommen, schreibt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeautragte (Edöb) in einer Mitteilung. In Applikationen, die auf Smartphones installiert werden, befänden sich meist umfangreiche Spuren der digitalen Lebensführung ihrer Besitzer. 
Nachdem Schnelltests und Impfungen gegen die Bekämpfung der aktuellen Pandemie verfügbar geworden sind, haben verschiedene private Anbieter angekündigt, dass sie erwägen, den Zugang zu Gütern oder Leistungen zu gegebener Zeit von der Bekanntgabe von Testresultaten oder Impfnachweisen abhängig zu machen. Dabei könne es leicht zu Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes kommen. 
Der Datenschützer hält nun fest, dass Private dabei nebst den öffentlich-rechtlichen Vorgaben zu den entsprechenden Corona-Schutzkonzepten auch die Vorgaben des Datenschutzgesetzes des Bundes (DSG) zu beachten hätten. Die Datensammlungen seien nur zulässig, «wenn sie durch Einwilligung der Verletzten, durch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder durch Gesetz gerechtfertigt ist». 
Die zuständigen Bundesämter prüfen laut dem Edöb derzeit, ob neue Regelungen zur Einforderung und allfälligen Weiterbearbeitung von Test- oder Impfdaten notwendig sind. Das sei zu begrüssen. Unabhängig davon müssten Private sicherstellen, dass ihre Datenbearbeitungen geeignet, zumutbar, transparent und sicher seien.



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