Mobilfunk 04.11.2021, 11:01 Uhr

Luzerner Stadtrat lockert Regeln für 5G-Abdeckung

In der Stadt Luzern sollen die Regeln für 5G-Antennen gelockert werden. Auf städtischen Gebäuden können demnach entsprechende Anlagen erstellt werden. Ausnahme sind Schulhäuser.
In der Stadt Luzern können bei Bedarf 5G-Antennen auf städtischen Wohnhäusern und Verwaltungsgebäuden errichtet werden
(Quelle: jst/nmgz)
Der Luzerner Stadtrat ist bereit, die seit 2003 geltenden Regeln für Standorte von Mobilfunkantennen zugunsten einer 5G-Abdeckung im Einzelfall zu lockern. Er nimmt ein Postulat der FDP-Fraktion teilweise entgegen.
Der Vorstoss dreier Stadtparlamentarier fordert die Stadtregierung auf zu prüfen, ob sie Standorte auf städtischen Infrastrukturen für 5G-Antennen zur Verfügung stellen kann. Es gelte, das 5G-Netz auszubauen, da die neuen Antennen weniger Strom bräuchten und schwächer strahlen würden, heisst es zur Begründung.
Der Stadtrat könne diese Argumentation nachvollziehen, schreibt er in der am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf das Postulat. Er wolle die Mobilfunkanbieter bei Anfragen zu Standortevaluation weiterhin unterstützen, allerdings sei es deren Aufgabe, das Mobilfunknetz weiterzuentwickeln.
Im Sinne des Postulats sei die Stadtregierung aber bereit, bei konkreten Anfragen Mobilfunkantennen in Zukunft auf städtischen Wohnhäusern und Verwaltungsgebäuden zuzulassen, wenn das öffentliche Interesse einer 5G-Abdeckung ausgewiesen sei.

Keine Antennen auf Schulanlagen

2003 hatte der Stadtrat festgehalten, dass keine Antennen zugelassen werden sollen auf Spielplätzen, Schulanlagen, Kindergärten, Horten, Alters- und Pflegeheimen, Wohnhäusern und Verwaltungsgebäuden. Auch wenn er nun künftig im Einzelfall Antennen auf Wohnhäusern und Verwaltungsgebäuden prüfen wolle, werde er nicht aktiv auf die Mobilfunkanbieter zugehen.
Auch lehne er eine zweite Forderung des Postulats ab, wonach er beim Kanton und den umliegenden Gemeinden für den Ausbau des 5G-Netzes weibeln solle. Daher nehme er das Postulat teilweise entgegen.



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