Justizentscheid 01.11.2019, 14:26 Uhr

Bundesgericht für Kontrolle von Mobilfunkanlagen-Emissionen

Das Bundesgericht hat entschieden: Die Umweltbehörde des Bundes muss kontrollieren, dass die Strahlenschutz-Grenzwerte der Handyantennen in der ganzen Schweiz eingehalten werden.
(Quelle: Swisscom)
Das Bundesamt für Umwelt muss sicherstellen, dass die Strahlenschutz-Grenzwerte von Mobilfunkantennen landesweit respektiert werden. Das verlangt das Bundesgericht und will damit sicherstellen, dass die Qualitätssicherung der Mobilfunkbetreiber ordnungsgemäss funktioniert.
Der jüngst veröffentlichte Entscheid der Lausanner Richter (1C_97/2018) basiert auf einer Messung im Kanton Schwyz. Dort hatte eine vom Kanton beauftragte private Messfirma festgestellt, dass bei acht von 14 Antennen die Strahlung von den Baubewilligungen abwich. Die «Neue Zürcher Zeitung» berichtete am Donnerstag über das Urteil.
Der konkrete Entscheid betrifft einen Rekurs von Anwohnern gegen den Ausbau einer Sunrise-Antenne in Romanshorn TG. Das Bundesgericht wies zwar die Beschwerde der Anwohner ab. Das Qualitätssicherungssystem zur Feststellung von Grenzwertüberschreitungen lasse aber zu wünschen übrig.
Um die Einhaltung der Werte zu garantieren, müssen die Betreiber vorsorgliche Massnahmen treffen, die objektiv überprüfbar sind. Nach einer Verordnung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) von 2006 hat das durch ein System zu geschehen, das an jedem Betriebstag Leistung und Richtung der Strahlung misst.
Meldet das System eine Überschreitung bewilligter Werte, muss der Betreiber innert 24 Stunden Abhilfe schaffen, wenn er das mittels Fernbedienung tun kann. Ist eine Lösung via Fernbedienung nicht möglich, gilt eine Frist von einer Woche.

Höhe und Ausrichtung

In seinem Entscheid stellt das Bundesgericht nun fest, dass gemäss dem Bafu das Kontrollsystem auch auf der Höhe und der Ausrichtung der Antenne basieren muss. Sind diese Parameter wie im Fall des Kantons Schwyz nicht mit einbezogen, ist gemäss Bundesgericht nicht ausgeschlossen, das das Kontrollsystem falsche Emissionswerte liefert.
Das höchste Gericht verlangt deshalb vom Bafu, dass es die Bestimmungen der Verordnung gegen die ionisierende Strahlung durchsetzt und mit den Kantonen koordiniert. Das Bundesamt wird aufgefordert, die Qualitätssicherungssysteme der Betreiber landesweit zu überprüfen.
Diese Überprüfung ist für die Bundesrichter auch angezeigt, weil die letzten Kontrollen auf die Jahre 2010 und 2011 zurückgehen und sich lediglich auf eine Datenüberprüfung beschränkten. Die neuen Kontrollen müssten vor Ort bei den Antennen stattfinden, präzisierte das Bundesgericht.



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