Mobile-Payment 04.11.2019, 14:30 Uhr

SBB: Ticketkauf mit Twint macht Probleme

Bei den SBB können Zugbillette mittlerweile auch mit Twint bezahlt werden. Einem Medienbericht zufolge sorgte dies innerhalb der Smartphone-App aber teilweise für Probleme.
(Quelle: SBB CFF FFS)
Seit April dieses Jahres ist es innerhalb der SBB-App möglich, Tickets mit Twint zu bezahlen. Dazu wählen Passagiere beim Bezahlvorgang die Mobile-Payment-Lösung beispielsweise anstelle einer Kreditkarte aus. Der «Blick» schreibt nun von Fällen, bei denen dies für Probleme sorgte. So heisst es im Bericht etwa, dass ein Kunde das Ticket in der Smartphone-App zwar mittels Twint gekauft hatte, es auf dem Display aber danach nicht erschienen sei. Obwohl der Kunde dem Kondukteur die Zahlung mit seinen Bankdaten belegen konnte, erhielt dieser eine Busse wegen Schwarzfahrens, schildert der «Blick» diesen Vorfall.
Wie aus dem Bericht hervor geht, sind die Fälle den SBB und Twint bekannt. SBB-Sprecher Daniele Pallecchi betont jedoch: «Wir haben kein systematisches Problem mit Twint.» Dem Twint-Sprecher Victor Schmid zufolge würde das Problem in weniger als 3 Prozent der Fälle auftreten. Dies gelte allerdings nur für Zahlungen mit der SBB. Ansonsten funktioniere Twint reibungslos. «Irgendwo zwischen der Bank und den SBB bleibt das Geld stecken. Wir arbeiten aber mit Hochdruck daran, herauszufinden, wo der Grund für das Problem liegt», wird Schmid im «Blick» zitiert.
Der Twint-Sprecher erklärte der Zeitung ausserdem, wie vorgegangen werden muss, wenn der Ticket-Kauf mit der Bezahl-Lösung nicht klappt. Er erläutert, dass das Geld, welches Kunden vom Twint-Konto abgebucht wurde, automatisch nach einer Woche rückvergütet werde – sofern kein Kauf zustande gekommen und keine Bestätigung für ein E-Ticket ausgestellt worden ist. Falls dies nicht automatisch passiere, solle man sich bei seiner Bank oder Twint melden.
Die SBB erklärten dem «Blick», dass kein Kauf zustande gekommen ist, wenn nach der Bezahlung weder Bestätigung noch E-Ticket erscheint. Wird man im Zug kontrolliert, solle man sich bei der Stelle melden, die auf dem Zuschlagsformular genannt ist.



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