Bundesrat soll Antworten liefern
17.12.2021, 16:56 Uhr

Ständerat stellt sich gegen ein 5G-Moratorium

Der Ständerat spricht sich zwar gegen ein 5G-Moratorium aus, fordert aber ein Mitspracherecht der Kantone und des Parlaments bei der künftigen Nutzung.
(Quelle: Jonas Stolle/Unsplash)
Der Ständerat ist gegen ein Moratorium hinsichtlich der 5G-Technologie in der Schweiz. Die Kantone und das Parlament sollen bei der künftigen 5G-Nutzung allerdings mitreden können. Der Ständerat verlangt vom Bundesrat deshalb, in einem Bericht darzulegen, wie dieser eine breite Abstützung von Entscheiden sicherstellen will. Die kleine Kammer überwies am Donnerstag oppositionslos ein entsprechendes Postulat seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S).
Zugleich lehnte der Ständerat als Erstrat drei Standesinitiativen aus Genf, Neuenburg und dem Jura ab. Diese waren Anlass für das Postulat. Sie forderten ein schweizweites Moratorium für den Einsatz von 5G-Millimeterwellen, bis eine schweizweite Übersicht über die Belastung der Bevölkerung vorliege. Dabei geht es um einen möglichen weiteren Ausbauschritt, der über die reine Errichtung von 5G-Antennen hinausgeht.
Zudem verlangten die drei Standesinitiativen die Einführung eines nationalen Funkwellen-Katasters und den Einbezug der Kantone bei der Planung der Funkabdeckung sowie bei der Durchführung einer Präventionskampagne zur Mobilfunkstrahlung. Mit seinen Beschlüssen folgte der Ständerat den Anträgen der vorberatenden Kommission. Diese hatte in ihren Erwägungen festgehalten, dass keine negativen gesundheitlichen Folgen nachgewiesen werden könnten, wenn die geltenden Grenzwerte eingehalten würden.

«Moratorium könnte Nachteile haben»

Es gehe beim Postulat darum, Vertrauen zu schaffen, sagte Stefan Engler (Mitte/GR). Das Anliegen der Standesinitiativen, ein Monitoring zur Belastung durch nichtionisierende Strahlung einzuführen, sei bereits in Umsetzung. Das bestehende Antennen-Kataster werde angepasst – und auch Gefässe für den Dialog gebe es bereits. In dieser Hinsicht sei das Anliegen der Standesinitiativen erfüllt, so Engler. Problematisch sei der Ruf nach einem Moratorium. Dieses würde eine für das Funktionieren des Landes zentrale Infrastruktur betreffen und könnte schwerwiegende Nachteile haben.
In seinem Postulatsbericht muss der Bundesrat auch erklären, wie er Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung Millimeterwellenbereich auf Mensch und Natur berücksichtigen will. Und er soll klarmachen, wie die Bevölkerung in Zukunft über die 5G-Technologie informiert wird.

Aus Fehlern lernen

Der Bundesrat hatte das Postulat zur Annahme empfohlen. Die Standesinitiativen habe er noch nicht diskutiert, sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga in der Ständeratsdebatte. Sie versprach, bei der künftigen Einführung neuer Mobilfunk-Technologien wolle man die Fehler vermeiden, die bei 5G geschehen seien. Namentlich bei der Vergabe von Konzessionen im Millimeterwellenbereich müssten offene Fragen im Vorfeld geklärt und Betroffene frühzeitig einbezogen werden.
Bei der fünften Mobilfunkgeneration (5G) werden adaptive Antennen eingesetzt. Sie sind in der Lage, das Signal tendenziell in die Richtung der Nutzer beziehungsweise des Mobilfunkgerätes zu fokussieren und es in andere Richtungen zu reduzieren. Die bisher in der Schweiz eingesetzten konventionellen Mobilfunkantennen hingegen senden mit einer immer gleichen räumlichen Verteilung der Strahlung.
Mit den Standesinitiativen muss sich noch der Nationalrat befassen, beim Postulat reicht die Zustimmung des Ständerats aus.
Mehr zum Thema 5G, insbesondere zur Funktionsweise der Technologie, können Sie in unserem Hintergrundartikel «Wie 5G Innovation fördert» nachlesen.



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