COMPUDATA AG 21.02.2012, 17:45 Uhr

B2Bnet erhält ElDI-V/GeBüV-konformes Zertifikat

KPMG bestätigt Konformität der E-Invoicing- und Archivierungslösung für die elektronische Rechnungsstellung und Rechnungsempfang von B2Bnet.
Im Zusammenhang mit der elektronischen Verarbeitung von Rechnungen (E-Invoicing) führte die international tätige Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG für B2Bnet eine Konformitätsprüfung betreffend der Einhaltung der rechtlichen Grundlagen des Gesetzgebers durch. Die KPMG bestätigt, dass B2Bnet die geforderten Kontrollen und Funktionen der Richtlinie ElDI-V sowie der technischen Vorschriften des ESTV umgesetzt und effektiv implementiert hat. Ferner bestätigt die KPMG nach Einsichtnahme der Prozess-Dokumentation, Arbeitsanweisungen und Nachweise, dass das implementierte Archivierungssystem gesetzeskonform ist und insbesondere die Voraussetzungen von Art. 957 und der Verordnung über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher (GeBüV) erfüllt.

B2Bnet-Kunden profitieren vom Einsatz der papierlosen, elektronischen Geschäftsprozesse: Sie können kostengünstig sämtliche Leistungen im Outsourcing für die Abwicklung der elektronischen Geschäftsprozesse als sog. Managed Services beziehen. Die vom Unternehmen an die B2Bnet-Plattform übermittelten Daten werden konvertiert, digital signiert, archiviert und zum Empfänger weitergeleitet. Sämtliche Rechnungen, sei es für den Rechnungssteller oder Rechnungsempfänger sind im Online-Archiv von B2Bnet langzeit-archiviert und für den Benutzer jederzeit über einen gesicherten Web-Browser-basierten Zugriff verfügbar.

Nachfolgend die Richtlinien des Gesetzgebers kurz zusammengefasst:

Die GeBüV, welche sich auf das Obligationenrecht (Art. 957 Absatz 5, OR) stützt, verpflichtet alle buchführungspflichtigen Firmen mit Handelsregistereintrag zur ordnungsgemässen Führung der Bücher (Geschäftsbücher, Buchungsbelege, Geschäftskorrepondenz) sowie deren Aufbewahrung und Integrität. Werden die Bücher und die Buchungsbelege (inkl. Rechnungen) sowie die Geschäftskorrespondenz elektronisch erfasst und aufbewahrt, sind die Grundsätze der ordnungsgemässen Datenverarbeitung einzuhalten. (Art. 9 ff. GeBüV).

Die ElDI-V legt die Bedingungen für elektronisch übermittelte und aufbewahrte Daten fest und regelt deren technische und administrative Vorschriften (TAV), die sich ihrerseits auf Vorgaben des Mehrwertsteuergesetzes (MwStG) stützen. Wesentliche Anforderungen sind dabei der Nachweis der Integrität und des Ursprungs eines Dokuments. Diese Vorgaben können mittels digitaler Signatur erfüllt werden, um die Authentizität des Absenders und die Unverändertheit von elektronischen Rechnungen nachweisbar zu machen. Es muss jederzeit nachgewiesen werden können, ob ein Dokument seit Anbringen der Signatur verändert wurde und wer der Urheber der Signatur war.

Links: www.compudata.ch und www.b2bnet.ch und www.compudata.ch/presse
ElDI-V http://www.admin.ch/ch/d/sr/c641_201_511.html
GeBüV http://www.admin.ch/ch/d/sr/c221_431.html

Ansprechpartner COMPUDATA AG: Henri Spinnler (CEO) 061 486 75 75


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