30.03.2005, 00:00 Uhr

Weko heisst Recyclinggebühren gut

Die Schweizerische Wettbewerbskommission (Weko) schliesst die Untersuchung über die Entsorgung von Elektrogeräten ab. Die vorgezogenen Recyclinggebühren sind kartellrechtlich nicht zu beanstanden.
Die Bestimmungen des Schweizerischen Wirtschaftsverbands der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (Swico) sowie der Stiftung Entsorgung Schweiz (S.En.S) über die Erhebung vorgezogener Entsorgungsgebühren werden von der Weko nicht beanstandet. Auch die Vereinbarung der Verbände, wer welche Art von Elektro-Schrott entsorgt ist zulässig. Dennoch hält die Weko fest, dass Swico und S.En.S möglicherweise eine marktbeherrschende Stellung innehaben und deshalb insbesondere gegenüber Entsorgungsunternehmen zu einem Marktvorteil kommen könnten. Deshalb wird das Weko-Sekretariat weiterhin ein wachsames Auge auf den Entsorgungsbereich werfen.


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