19.09.2005, 10:36 Uhr

Schutz der Privatsphäre soll Menschenrecht werden

In Montreux haben Datenschutzbeauftragte aus rund 40 Ländern gefordert, den Schutz der Privatsphäre als Menschenrecht festzuschreiben.
An die Adresse der Vereinten Nationen richteten die gut 300 Mitglieder der gerade zu Ende gegangenen 27. Internationalen Datenschutzkonferenz die Forderung, den Persönlichkeitsschutz als Menschenrecht zu formulieren. Die dreitägige Veranstaltung fand in diesem Jahr in Montreux statt. Hanspeter Thür, seit 2001 Datenschutzbeauftragter der Schweiz, hielt in der Schlusserklärung fest, dass ein verbindliches Rechtsinstrument benötigt werde, um die Privatspähre der Menschen zu schützen. Den internationalen technischen Entwicklungen müsse die Globalisierung des Persönlichkeitsschutzes korrespondieren, sagte Thür. Weil in Länder wie beispielsweise Russland, USA, Indien und China der Datenschutz nicht oder nur sehr mangelhaft thematisiert wird, forderten die Konferenzteilnehmer die UNO auf, verbindliche Rechtsinstrumente zu schaffen.Am dreitägigen Treffen am Genfersee ist ausserdem eine von Deutschland eingereichte Resoution zur Verwendung der Biometrie in Ausweisen angenommen und die von Italien vorgelegte Resolution zur Verwendung von Personendaten für die politische Kommunikation verabschiedet worden.
Volker Richert



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