Wettbewerb 19.12.2017, 13:39 Uhr

Weko geht gegen Genfer Kabler vor

Die Wettbewerbskommission (Weko) büsst den Genfer Kabelnetzbetreiber Naxoo mit 3,6 Millionen Franken.
(Quelle: Screen: jst/nmgz)
Die Wettbewerbskommission (Weko) büsst Naxoo mit einer Sanktion in der Höhe von rund 3,6 Millionen Franken. Man habe festgestellt, dass die Naxoo AG (ehemals 022 Télégenève SA) in ihrem Tätigkeitsgebiet, welches sich im Wesentlichen auf die Stadt Genf erstreckt, auf dem Markt für Kabelanschlüsse über eine marktbeherrschende Stellung verfüge, heisst es in einer Mitteilung der Behörde.
Naxoo hat gemäss Weko diese marktbeherrschende Stellung insbesondere gegenüber Liegenschaftseigentümern, Herstellern und Drittanbietern von Systemanschlüssen sowie Endkunden einerseits durch unangemessene Geschäftsbedingungen in den Hausanschlussverträgen und andererseits durch die Behinderung von Dritten in deren Absatzmärkten missbraucht.
Durch das Erzwingen von unangemessenen Geschäftsbedingungen beim physischen Anschluss der Liegenschaften an das Kabelnetz sicherte sich Naxoo demnach die exklusive Nutzung der Hausverkabelung, die für den Betrieb der Kabelanschlüsse beim Endkunden notwendig ist. Dadurch wurden Liegenschaftseigentümer daran gehindert, ihre Hausverkabelung auch anderweitig zu nutzen und auf diesen beispielsweise ein Satellitensystem zur Gemeinschaftsnutzung zu installieren. Generell wurden sie daran gehindert, über ihre Hausverkabelung frei zu verfügen.
Hersteller und Anbieter von anderen Systemanschlüssen, wie beispielsweise Satellitensysteme zur Gemeinschaftsnutzung, seien ihrerseits in ihren Absatzmärkten behindert und es sei deren technische Entwicklung eingeschränkt worden, begründet die Behörde weiter. Schliesslich wurden laut der Weko Endkunden am Zugang zu konkurrierenden Kabelnetzdienstleistungen oder zu komplementären Telekommunikationsdienstleistungen, insbesondere von Satellitensystemen, gehindert.
Der Entscheid der Weko kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Ob Naxoo dies vorhat, ist noch nicht bekannt.



Das könnte Sie auch interessieren