Fernmeldegesetz-Revision 04.07.2018, 10:20 Uhr

Nationalratskommission für Netzneutralität

Bei der Revision des Fernmeldegesetz hat derzeit die entsprechende Nationalratskommission das Wort. Diese verlangt schärfere Massnahmen für den Erhalt der Netzneutralität als der Bundesrat.
(Quelle: © 2008 Béatrice Devènes / Pixsil)
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalsrats (KVF-N) hat die Detailberatung zur Revision des Fernmeldegestzes (FMG) aufgenommen und erste Entscheide gefällt. Mit 17 zu 8 Stimmen hat der Ausschuss einem Antrag zugestimmt, der eine neue Bestimmung zur Gewährleistung der Netzneutralität im FMG festschreiben will.
Der Entwurf des Bundesrates enthalte zwar bereits Informations- und Transparenzpflichten in Bezug auf die Datenübertragung, nach Ansicht einer Mehrheit der Kommission seien aber weitergehende Regelungen nötig. Die Fernmeldedienstanbieterinnen sollen demnach verpflichtet werden, den Endkunden die Netzneutralität zu gewährleisten und damit Inhalte und Daten bei der fernmeldetechnischen Übertragung gleich zu behandeln.

Gegen übertriebene Roaminggebühren

Doch die Netzneutralität war nicht das einzige Thema der Parlamentarier. In Bezug auf das internationale Roaming ist die KVF dem Entwurf des Bundesrates gefolgt. Der Bundesrat soll somit Möglichkeiten zur Bekämpfung unverhältnismässig hoher Endkundentarife und zur Förderung des Wettbewerbs erhalten. Anträge, die bestimmte Verpflichtungen für die Mobilfunktanbieterinnen direkt ins Gesetz schreiben wollten, wurden allerdings abgelehnt.
Was die Frage des Netzzugangs betrifft hat die Kommission schliesslich mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, von der Verwaltung zusätzliche Informationen einzuholen. Sie soll in einem Bericht aufzeigen, wie eine gesetzliche Grundlage für eine Regulation des virtuellen Netzzugangs aussehen könnte, ohne die Kompetenz der Zugangsregulierung dem Bundesrat zu übertragen.
Um diesen Bericht der Verwaltung abzuwarten, hat die Kommission die Beratung dieser Frage und insbesondere den Entscheid in Bezug auf Artikel 11c auf die nächste Sitzung von Ende August verschoben. Im August soll auch die Beratung der weiteren noch offenen Artikel fortgesetzt werden. Das Geschäft kann voraussichtlich in der Herbstsession im Nationalrat behandelt werden.



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