Wegen Baubewilligung 13.05.2020, 11:35 Uhr

5G-Streit in Luzern: Swisscom zieht vor Gericht

Für die Aufrüstung einer Mobilfunkantenne auf den neuen 5G-Standard in Luzern will die Swisscom kein nachträgliches Baugesuch einreichen. Deswegen reichte der Telko nun Beschwerde beim Kantonsgericht ein.
(Quelle: Swisscom)
Das Hin und Her rund um die Swisscom-Mobilfunkantenne auf dem Dach der Universität Luzern entwickelt sich zum Rechtsstreit. Wie die «Luzerner Zeitung» berichtet, hat der Telko am 23. März eine Beschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht.
Ausgelöst hatte den Knatsch die Aufrüstung der Antenne auf den neuen Mobilfunkstandard 5G. Da diese bereits vorher auf dem Dach der Universität stand, war dafür zunächst keine Baubewilligung nötig. Anwohner erwirkten allerdings, dass dafür nachträglich doch noch ein Bewilligungsverfahren durchgeführt werden muss. Gemäss Bericht forderte die Stadt Luzern vom Telko danach mehrfach die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs. Das verweigerte die Swisscom jedoch.
«Wir sind der Meinung, dass diese Bagatelländerungen ordnungsgemäss bewilligt wurden. Deswegen kann darauf im Nachhinein nicht zurückgekommen werden», wird der Swisscom-Mediensprecher Armin Schädeli im Bericht zitiert. Dies bestätigte die Fachstelle Umweltschutz der Stadt Luzern dem Telko auch entsprechend.
Die Stadt Luzern halte indes am nachträglichen Baugesuch fest, da das Bagatellverfahren keine Bewilligung sei, heisst es weiter. Die Anwohner fordern nun die vorübergehende Einstellung der 5G-Frequenz. Der Stadt zufolge kann die Anlage jedoch bis auf Weiteres betrieben werden. «Sollte die Stadt Luzern die Abschaltung der Frequenz fordern, würden wir die Sachlage überprüfen und gegebenenfalls wiederum ein Rechtsmittel dagegen ergreifen», wird Schädeli im Bericht der «Luzerner Zeitung» abschliessend zitiert.



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