06.06.2006, 12:22 Uhr

Swico kämpft gegen überrissene Urheberrechtsentschädigungen

Der Schweizerische Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik, Swico, wehrt sich vor dem Bundesgericht gegen eine Urheberrechtsabgabe für Speichermedien und Harddisks in MP3-Playern und Videogeräten.
Der Branchenverband Swico, der rund 400 Anbieter und Hersteller im Bereich Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik vereint, hatte mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die schriftliche Begründung der Eidgenössischen Schiedskommission in Sachen "Abgabe auf digitale Speichermedien wie MP3-Player oder Harddisks in audio- und audiovisuellen Aufnahmegeräten" bereits im Februar aufschiebende Wirkung erreicht. Damit konnte das Inkraftterten der Urheberrechtsabgabe auf Speichermedien nicht wie geplant auf den 1. März inkrafttreten und wurde vorläufig verschoben.

Mit einer Ergänzungsbeschwerde geht die Swico jetzt einen Schritt weiter. Dass laut Swico im heute gültigen Urheberrechtsgesetz keine Geräteabgaben vorgesehen sind, solle nach Möglichkeit auch so bleiben.

Wenn das Bundesgericht anders entscheiden sollte, verlangt die Swico die von der Schiedskommision angesetzten Abgaben erheblich zu reduzieren. Die Schiedskommision will für Flashmemory-Karten mit einem GByte Speicherplatz 16 Franken für den Urheberrechtetopf, für eine integriete Harddisk gleichen Grösse aber nur 50 Rappen. Die Swico spricht in diesem Zusammenhang von "Technologie-Diskriminierung".
Volker Richert



Das könnte Sie auch interessieren