13.02.2004, 00:00 Uhr

Antennen ohne Rechtsunsicherheit

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Verordnung über den Bau von Aussenantennen vereinfacht und gleichzeitig die Rechtssicherheit erhöht.
Mit der nderung des Bewilligungsverfahrens für Satelliten-Empfangsschüsseln sowie Mobilfunk-Mikrozellen mit geringer Sendeleistung folgt der Regierungsrat den Empfehlungen des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL). Wie bis anhin bei den Satelliten-Empfangsschüsseln bis zu einer Grösse von 0,8 Metern sind neu auch Mobilfunk-Mikrozellen mit sechs Watt Sendeleistung nicht mehr bewilligungspflichtig. Sie dürfen jedoch nur an einem Mast befestigt werden, der die Höhe von einem Meter nicht überschreitet. Die Erleichterungen gelten nur für Einzelantennen.



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